Im Streit um die Flugrouten vom künftigen Hauptstadtflughafen BBI lehnt Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) eine Wiederaufnahme des BBI-Planfeststellungsverfahrens ab. Damit weist das Ministerium rund 800 Anträge von Bürgern aus Berlin und Brandenburg zurück, in denen die Wiederaufnahme des BBI-Genehmigungsverfahrens beantragt worden war. Die Flughafenanrainer hatten ihre Anträge damit begründet, dass sie im damaligen Verfahren keine Einwendungen einreichen konnten, da nicht klar war, dass sie vom Fluglärm betroffen sein könnten.

Wie berichtet sind im Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 gradlinige Flugrouten zugrunde gelegt. Aufgrund von Sicherheitsvorschriften müssen die Routen jetzt aber um mindestens 15 Grad voneinander abknicken. Vom Fluglärm belastet werden damit andere Anwohner als zunächst angenommen.

Anwälte bereiten Klage vor

Nach Auffassung des Infrastrukturministeriums liegen keine juristischen Fehler vor, die ein Wiederaufrollen des Verfahrens notwendig machen. So weist das Ministerium den Vorwurf, Betroffenen wäre damals kein „rechtliches Gehör“ gewährt worden, zurück. „Dass die Flugverfahren und damit die An- und Abflugstrecken zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht feststehen, gehört zum normalen Prozedere“, heißt es in einer Pressemitteilung. Um etwaigen künftigen Abweichungen Rechnung zu tragen, habe die Behörde im Planfeststellungsbeschluss einen entsprechenden Vorbehalt eingefügt.

Die Antragsteller wollen sich damit nicht zufrieden geben. Markus Peichl kündigte für Mitglieder der Bürgerinitiative Weltkulturerbe Potsdam an, gegen die Ministeriumsentscheidung „unverzüglich Klage beim Oberverwaltungsgericht“ einzureichen. Rechtsanwalt Frank Boermann, der für zwölf Lichtenrader Anwohner Anträge gestellt hat, nennt die Begründung des Ministeriums „dünn“. Er kündigte an, Klage beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Boermann moniert auch, dass die Behörde die Ablehnung nur über die Presse mitgeteilt habe. „Wir haben keinen Ablehnungsbescheid erhalten.“ Das sagte auch Rechtsanwalt Mathias Hellriegel, der für fünf Anwohner aus Zeuthen, Lichtenrade-Süd und Mahlow-Nord die Aufhebung der BBI-Planfeststellung beantragt hatte. Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade sagte dazu, man müsse in einer Mediendemokratie damit leben, über die Medien informiert zu werden. „Erste Bescheide“ seien aber unterwegs. Schade lehnte es ab, die genaue Zahl der Anträge zu nennen. schoe