Mit ihrer Strafanzeige sei es ihr ausschließlich darum gegangen, ihn als „missliebigen" Stellvertreter loszuwerden. Statt mit ihm über angeblich falsche Dienstkosten-Abrechnungen aus den Jahren 1999 bis 2001 zu reden, habe sie zu einem späteren Zeitpunkt – nämlich erst 2002 – Anzeige erstattet, sagte Hülsmann. Seine Verteidigerin kündigte eine mehrstündige Erklärung ihres Mandanten an.
Für das Revisionsverfahren sind sieben Verhandlungstage anberaumt. Hülsmann werden unkorrekte Abrechnungen von Dienstreisen vorgeworfen. Er soll umgerechnet rund 2500 Euro zu viel kassiert haben. Den Freispruch vom November 2005 hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Belastende Indizien seien nur unzureichend gewürdigt worden, hieß es.
Hülsmann war im April 2003 suspendiert worden. Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht die Kürzung seiner Dienstbezüge ab September 2007 bestätigt. Hülsmann müsse nun rund 26.000 Euro zurückzahlen.
dpa/Sp


