Die Richter am Landgericht Potsdam folgten mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags für den 26-jährigen Mann gefordert. Anwalt Volkmar Schöneburg kündigte Revision an.
Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann bescheinigte dem gelernten Schlosser eine „gefühllose Gesinnung“. Die Kammer habe die drei Mordmerkmale Grausamkeit, Heimtücke und der niederen Beweggründe erkannt. Eine besondere Schwere der Schuld habe sie nach einem knappen Abstimmungsergebnis verneint. Es sei zwar „schwerwiegend“, dass drei Mordmerkmale erfüllt seien. Doch sei der Verurteilte noch jung. Das Urteil lasse ihm eine Perspektive. Es sei eine Entlassung nach frühestens 15 Jahren möglich. Doch müsse der Verurteilte an sich arbeiten.
Nach Auffassung des Gerichts hat B. die Tat genau geplant. Alles sei gut durchdacht gewesen, sagte Tiemann. So habe sich B. unter einem Vorwand von einem Schlüsseldienst die Wohnung seiner Ex-Freundin öffnen lassen und sie mit mehreren Handy-Kurznachrichten dorthin gelockt. Er habe ihr per SMS mitgeteilt, persönliche Sachen und ein Fahrrad vor ihrer Wohnungstür abgestellt zu haben und selbst mit dem Auto auf dem Weg zu seinem Vater in Neuss zu sein.
Das spätere Opfer sei dann am Nachmittag völlig ahnungslos zu ihrer Wohnung gefahren. Dort sei die junge Frau noch in der Wohnungstür mit zwei Messern angegriffen worden. Die Jugendliche habe versucht zu fliehen, doch B. habe sie in die Wohnung gezerrt. Dort habe er insgesamt 59 Mal mit den Messern auf sie eingestochen. Tödlich sei letztlich ein Stich gewesen, bei dem fast der Hals durchtrennt worden sei. Zudem habe B. mit einem Stock auf sein Opfer eingeschlagen.
Angaben aus einer Erklärung des Angeklagten vom zweiten Verhandlungstag, wonach die Tat im Blackout geschehen sei, bezeichnete Tiemann als nicht glaubhaft. Ein Blackout dauere in der Regel höchstens zwei Minuten. B. jedoch habe fünf bis zehn Minuten lang sein Opfer misshandelt und getötet.
In den Tagen vor dem Mord am 22. Februar hatte B. bis zu 90 Kurznachrichten an die 18-Jährige gesendet. Diese konnten die Ermittler auslesen und somit Details aus der Beziehung zwischen Opfer und Täter herausfinden. Es habe auch Drohungen und Todesdrohungen gegeben. Der Mann sei eifersüchtig gewesen, weil seine Ex-Freundin einen neuen Partner hatte.
ddp


