Das so genannte Stalking kann in Deutschland künftig mit jahrelangen Haftstrafen geahndet werden. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz ohne Einwände passieren.
Wer anderen persönlich oder per Telefon nachstellt, kann demnach mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In besonders schweren Fällen drohen sogar bis zu zehn Jahre Haft. Strafbar sind künftig das unerwünschte Suchen räumlicher Nähe zum Opfer, aber auch das Nachstellen per Telefon oder Mail sowie Drohungen. „Stalker“ können auch in vorbeugende Untersuchungshaft genommen werden.
Vertreter mehrerer Länder werteten die Entscheidung als überfälligen Schutz für die Opfer von Nachstellungen. „Stalking ist mehr als ein privates Problem, es ist ein ernstzunehmendes Problem, von dem nicht nur Prominente betroffen sind“, sagte Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger. Für das Bundesjustizministerium sagte Staatssekretär Alfred Hartenbach, die Polizei könne nun schneller eingreifen. Hessens Justizminister Jürgen Banzer forderte, nun müsse sichergestellt werden, dass die Polizei ihre neuen Möglichkeiten auch einsetze.
Das Wort „Stalking“ kommt aus dem Englischen und leitet sich von dem Verb „to stalk“ (sich anschleichen) ab. Es bezeichnet die hartnäckige Belästigung und Verfolgung eines bestimmten Menschen. Opfer werden nicht nur Prominente, sondern in erster Linie normale Bürger. Gängige Beispiele für Stalking sind Telefonterror, unerwünschte Zusendung von Post oder die ständige Belagerung des Opfers.
Nach einer Studie der Technischen Universität Darmstadt trifft die Verfolgung und Belästigung meist Menschen, die ihren Peiniger vorher schon kannten. Stalker sind demnach nur in neun Prozent der Fälle Fremde. Etwa der Hälfte der Belästigten (49 Prozent) lauert der Ex-Partner auf.
Das Strafrecht fand bisher nur dann Anwendung, wenn es schon zu einer Straftat wie Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung gekommen war. Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz: Danach kann das Opfer vor einem Zivilgericht eine Schutzanordnung erwirken, etwa ein Kontakt- oder Näherungsverbot, dessen Nichteinhaltung mit Ordnungsgeld oder -haft bestraft wird. Der neue Strafrechtsparagraf 238 „Nachstellung“ verschärft die Maßnahmen gegen Stalker.
rtr/dpa.Morgenpost Online


