Die Ermittlungen wegen der spektakulären Datenpanne bei Meldeämtern haben nach Angaben des brandenburgischen Innenministeriums noch keine Hinweise auf einen Datenmissbrauch ergeben. Die Stadt Potsdam hat inzwischen eingeräumt, dass Mitarbeiter das Passwort nicht geändert hätten.

Am Montag war bekannt geworden, dass unter anderem die Melderegister von fünf brandenburgischen Städten drei Monate lang für Unbefugte einsehbar waren. Betroffen waren Potsdam, Hennigsdorf, Rathenow, Neuhardenberg und Fürstenwalde.

Nun würden die Kontrollen zum Ausmaß der Panne beginnen, kündigte die brandenburgische Datenschutzbehörde in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) an. Von heute an werden die betroffenen Meldebehörden aufgesucht, um zu sehen, „was passiert ist“, hieß es.

Unterdessen hat die für das Melderegister der Stadt Potsdam zuständige Beigeordnete, Elona Müller, Versäumnisse eingeräumt. Mitarbeiter der Verwaltung hätten vergessen, nach der Installation der Software das Kennwort zu ändern.

Die Stadt werde nun ihr Sicherheitskonzept überprüfen. Die Bürger hätten absoluten Anspruch auf den Schutz ihrer Daten, sagte Elona Müller. Gegenwärtig betreiben acht der insgesamt 198 Meldebehörden im Land ein Portal, das eine elektronische Datenauskunft ermöglicht.

Die Soft- und Hardware Vertriebs GmbH in Ahrensfelde (Märkisch-Oderland) räumte ein, auf ihrer Internetseite aus Demonstrationszwecken Zugangsdaten angegeben zu haben, über die Melderegister einzelner Kommunen einsehbar waren. Allerdings seien die betroffenen fünf Gemeinden offenbar der Aufforderung nicht nachgekommen, nach der Installation der Software den mitgelieferten Benutzernamen und das Passwort zu ändern. So war es möglich, unbefugt Angaben über Bürger vom Geburtsdatum bis zur Religionszugehörigkeit samt Fotos abzufragen.

Bei einer Standardauskunft dürften aber besonders Fotos gar nicht zugänglich sein, hieß es im Amt der Datenschutzbeauftragten.

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nennt die Panne einen „sehr ernsten Zwischenfall“. Beim elektronischen Service dürfe es an keiner Stelle Sicherheitslücken geben. Der Vorfall müsse gründlich untersucht und ausgewertet werden. Die betroffenen Internetportale würden erst wieder geöffnet, wenn nach einer erneuten Installation der Software und einer neuen Vergabe der Zugriffsrechte eine „hundertprozentige Sicherheitsgarantie“ gegeben werden könne.

Fachleute aus der Software- und Sicherheitsbranche fordern unterdessen eine bessere Schulung der Behördenmitarbeiter: „Seit mehr als einem Jahr verlangen wir vom Innenministerium, die Mitarbeiter in den Ämtern für den Umgang mit hochmoderner Software zu schulen und von unabhängigen Instituten prüfen zu lassen“, sagt gestern Stephan Goericke, Direktor des Internationalen Instituts für Software-Qualität in Potsdam. „Brandenburg träumt vom papierlosen Büro, kann aber nicht einmal die Basissicherheit der Einwohnerdaten garantieren. Das ist skandalös“, so Goericke. Das Innenministerium wies diese Kritik zurück. Im Zusammenhang mit den Electronic-Government-Projekten sei von den beauftragten Firmen und Behörden „ein Riesenpaket an Schulungen“ angeboten worden, so ein Sprecher.

Die Innenexpertin der SPD-Fraktion, Britta Stark, verlangte eine Zusammenlegung der beiden Datenschutzstellen im Land. Die Panne habe „das Vertrauen in die Datensicherheit erheblich erschüttert“. Bislang ist das Innenministerium für den Datenschutz bei privaten Institutionen zuständig, die Datenschutzbeauftragte für den in öffentlichen Verwaltungen.

Schönbohm konterte: „Nach dieser Panne erschließt sich nicht, warum der Datenschutzbehörde noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden sollen.“ Man wolle ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Organisation des Datenschutzes abwarten, „um sicher entscheiden zu können“.

dpa/mst