Matthias Platzeck ist ein gefragter Mann. Nicht nur als Russlandexperte in Talkshows, in denen er seit Monaten die Rolle des „Putin-Verstehers“ übernimmt. Nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident im August 2013 und seinem Abschied aus dem Landtag im Herbst vorigen Jahres, pflegt der 61 Jahre alte Brandenburger weiterhin Kontakte im In- und Ausland. „Wer so bekannt ist wie Matthias Platzeck und immer noch so viel für sein Land tut, dem steht eine Unterstützung bei seinen Aufgaben zu“, sagt SPD-Fraktionschef Klaus Ness.

Der führende Sozialdemokrat versteht die Aufregung um die zwei kostenlos bereitgestellten Büroräume im Landtag für den ehemaligen Ministerpräsidenten nicht. Auch nicht die Kritik an der Mitarbeiterstelle, deren Kosten die Staatskanzlei übernimmt. „Kleinkariert“ und „unschön“, nennt Ness die hitzige Debatte. Platzeck selbst sagt bislang gar nichts dazu.

In einer von der CDU und den Grünen einberufenen Sondersitzung des Haushaltsausschusses wurde am Dienstag deutlich, dass es gar nicht darum geht, ob der langjährige Ministerpräsident nach seinem Ausscheiden aus der Politik noch eine Weile Unterstützung auf Staatskosten bekommt. Es geht darum, dass die Opposition den Willen des Gesetzgebers nicht beachtet sieht. Sie wirft der rot-roten Regierung vor, „durch die Hintertür“ die vom Haushaltsausschuss im November 2013 beschlossene Befristung der Versorgung auf 18 Monate ausgehebelt zu haben. Danach hätte das Platzeck-Büro in der SPD-Fraktion schon Ende Februar aufgelöst sein müssen – und die Staatskanzlei dürfte keinen Mitarbeiter mehr für ihn bezahlen.

Streit um Befristung

SPD und Linke hingegen argumentieren, dass dieser damals im Ausschuss erzielte Kompromiss später nicht im Haushaltsgesetz festgeschrieben wurde. „Die Befristung findet sich weder im Gesetz noch in der Begründung“, hält Staatskanzleichef Rudolf Zeeb (SPD) den Parlamentariern entgegen. „Es wäre der Opposition ja durchaus möglich gewesen, bei der Beschlussfassung im Landtag am 25. November 2013 einen Änderungsantrag einzubringen“, sagt Zeeb.

„Wir sind davon ausgegangen, dass dem Gesetzestextentwurf die ganz klare Empfehlung des Haushaltsausschusses zu Grunde liegt“, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Jan Redmann. Er spricht empört von „Taschenspielertricks“. Laut Landesrechnungshof ist die Bereitstellung des Büros in der SPD-Fraktion nur angemessen, „sofern Platzecks Tätigkeit einen Bezug zur Fraktionsarbeit aufweist“. Nach Darstellung der SPD sei dies auch der Fall. Für Redmann stellt sich dann aber die Frage, wieso eine Regierung einen Mitarbeiter bezahlt, der den Ex-Ministerpräsidenten in seiner Arbeit für die SPD unterstützt.

Andere Länder, andere Sitten

Wie halten es andere Bundesländer? Die Berliner Morgenpost hat nachgefragt. Der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), „bekommt kein Büro und kein Personal bereitgestellt“, sagt eine Sprecherin. „Das Land Niedersachsen ehrt seine ehemaligen Regierungschefs lediglich mit einem Porträtgemälde in der Staatskanzlei“, teilt ein Sprecher mit. In Sachsen-Anhalt gab und gibt es für Ex-Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) laut Staatskanzlei weder Büro noch Personal. In Bayern regelt das Ministergesetz, dass für Tätigkeiten und Aufgaben eines Ex-Regierungschefs im Zusammenhang mit seinem früheren Amtsverhältnis, Einrichtungen und Personal zur Verfügung gestellt werden – und „Ersatz für Aufwendungen nach Maßgabe des Haushalts“ gewährt werden. Längstens bis zu vier Jahren.

Im Falle des im September 2007 ausgeschiedenen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) habe das den Steuerzahler mehr als 450.000 Euro im Jahr gekostet, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ 2010. In Rheinland-Pfalz bezahlt das Land nach Aussage der Staatskanzlei für den im Januar 2013 zurückgetretenen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) bis zum Ablauf der laufenden Wahlperiode bis Mai 2016 eine Sekretärin mit halber wöchentlicher Arbeitszeit. Außerdem stand ihm befristet bis zum 31. Dezember 2014 ein Referent mit halber Stelle zur Verfügung. Beck nutzt derzeit noch ein Büro der Staatskanzlei. Darüber hinaus wird ihm ein Dienstwagen mit Fahrer „zur vorrangigen Benutzung“ zur Verfügung gestellt.

Die Brandenburger Regierungskoalition von SPD und Linke hat zwar im Koalitionsvertrag 2014 festgelegt, dass künftig ehemalige Ministerpräsidenten auf zwei Jahre befristet mit Landesmitteln unterstützt werden. Doch ein Ministergesetz gibt es bis heute nicht.