Der Naturschutzbund (Nabu) will das Sprühen von Gift gegen Eichenprozessionsspinner in Brandenburg vor Gericht stoppen. Dabei geht es um den Einsatz der Biozide „Dimilin“, „Dipel Es“ und „Karate“. Der Nabu will gegen die vom Land und den Kreisen hierfür erlassenen Verfügungen vorgehen. Hauptkritik sei, dass die Naturschutzverbände als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nicht beteiligt wurden, hieß es. Durch den massiven Einsatz der Insektizide können nach Angaben der Naturschützer auch bis zu 214 andere Schmetterlingsarten geschädigt werden.

Ähnlich äußerte sich jetzt auch das Umweltbundesamt. „Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann“, erklärte der Vizepräsident der Behörde, Thomas Holzmann, am Donnerstag. Eine chemische oder biologische Bekämpfung in Eichenwäldern dürfe nur vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände drohe.

Naturschützer empfehlen Absaugen der Raupennester

Zum Schutz des Menschen vor den gefährlichen Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners sprechen sich der Nabu und das Umweltbundesamt deshalb in Siedlungsbereichen für mechanische Verfahren aus, zum Beispiel das Absaugen der Raupennester. In den betroffenen Waldgebieten müssten Warnhinweise angebracht und wo nötig Zugangsverbote ausgesprochen werden.

In den vergangenen Jahren hatten sich Eichenprozessionsspinner in Deutschland teils massenhaft vermehrt. Vor allem der Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie Teile von Nordrhein-Westfalen waren betroffen. In mehreren Bundesländern, etwa Berlin und Brandenburg, beginnt derzeit die Bekämpfung der Tiere.

Nach einer Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hatten die Bundesländer im vergangenen Jahr mehrere Millionen Euro zur Bekämpfung der Raupen aufgebracht. Allein das Land Brandenburg zahlte 4,5 Millionen Euro, Berlin 400 000 Euro.

dpa/ap