Bad Freienwalde ist stolz auf seine Historie als Brandenburgs ältester Kur- und Badeort. Vor allem auf den staatlich anerkannten Titel „Moorheilbad“. Seit 1975 wird das Heilmittel in der Kleinstadt am Nordwestrand des Oderbruchs gestochen. Und weil die Stadt gerne damit wirbt, wollte sie den Titel auch auf die Ortseingangs- und Ausgangsschilder setzen lassen. Die Idee kam nicht von ungefähr. „Wir haben uns gefreut, als das Land im März 2013 den Kommunen ermöglichte, künftig eine Zusatzbezeichnung auf den Ortsschildern zu führen“, sagt Vize-Bürgermeisterin Marianne Beise.

Doch die Freude währte nicht lang. Denn die stolzen Kurortbewohner mussten erfahren: Was für Orte wie Neustadt an der Dosse („Stadt der Pferde“) oder Schwedt („Nationalparkstadt“) gilt, das gilt nicht für Bad Freienwalde. Denn die Stadt trägt keinen Fantasietitel, sondern einen echten Titel, staatlich anerkannt auch noch.

„Seit Juni vorigen Jahres befinden wir uns im Behörden-Dschungel“, sagt Vize-Bürgermeisterin Beise. Die Bad Freienwalder möchten da endlich raus. Wie kamen sie überhaupt rein? Jens Schmoldt hat alles dokumentiert. Er leitet bei der Stadtverwaltung den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Innenministerium verweist auf Straßenverkehrsbehörde

Am 6. Juni 2013 hatten die Stadtverordneten beschlossen, die Zusatzbezeichnung „Moorheilbad“ für das Ortsschild zu beantragen. Drei Monate, nachdem das Land die rechtlichen Voraussetzungen für die Beinamen geschaffen hatte. „Am 11. Juni haben wir über unsere Kommunalaufsicht beim Landkreis Märkisch-Oderland unseren Antrag beim brandenburgischen Innenministerium gestellt“, sagt Schmoldt.

Am 18. Juli kam eine Antwort. Allerdings eine, die er so nicht erwartet hätte. „Das Innenministerium teilte uns mit, dass es in diesem Fall nicht zuständig sei.“ Es verwies darauf, dass zusätzliche Namen auf der Ortstafel nur dann zulässig seien, wenn es sich um Titel handele, die aufgrund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften verliehen wurden. Gleichzeitig wurde angeraten, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 46 Absatz 2, Satz 1 der StVo zu beantragen.

„Perle der Lausitz“ ist kein Problem

Eine Ausnahme? „Wir haben uns dann am 23. August 2013 an das Straßenverkehrsamt beim Landkreis Märkisch-Oderland gewandt“, erinnert sich Schmoldt. „Die dortige Untere Straßenverkehrsbehörde verwies uns mit Schreiben vom 3. September an die Obere Verkehrsbehörde.“ Das ist im Infrastrukturministerium. Dorthin werde der Antrag weitergeleitet, schrieb der Landkreis.

„Danach passierte lange Zeit überhaupt nichts“, sagt Schmoldt. „Dann haben wir uns telefonisch vorgewagt.“ Im Dezember erreichte er eine Mitarbeiterin im Infrastrukturministerium. Und die versuchte Schmoldt klar zu machen, dass das gar nicht so einfach sei, mit dem Moorheilbad auf dem Ortsschild. „Es stellte sich heraus, dass es kein Problem ist, sich ,Perle der Lausitz’ zu nennen wie Spremberg oder Spargelstadt wie Beelitz. Oder Holzschuhmacherdorf wie Friedrichswalde.

Aber ein verliehener Titel auf dem Ortsschild ist offenbar tatsächlich nicht durch die Kommunalverfassung gedeckt.“ Schmoldt bat die Mitarbeiterin, ihm das schriftlich mitzuteilen. „Ohne das Schwarz auf Weiß in den Händen zu halten, wollte ich mich nicht vor die Stadtverordneten stellen“, sagt er. „Die glauben mir das alles sonst nicht.“ Doch Schmoldt und die Bad Freienwalder warten bis heute auf den Brief aus dem Infrastrukturministerium.

Regelung gilt nicht für verliehenen Titel

Auf Nachfrage der Berliner Morgenpost bestätigt Ingo Decker, der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, „dass Bad Freienwalde nicht von dem neuen Gesetz profitiert“. Weil die Regelung in der Kommunalverfassung nicht für verliehene Titel gilt. Anders als für die bislang 15 Orte, die inzwischen mit ihren Besonderheiten auf dem Ortsschild werben dürfen.

Die Bezeichnung soll, so das Gesetz, auf „die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde hinweisen“. „Das geht ganz unbürokratisch“, sagt der Ministeriumssprecher. „Nötig ist ein Beschluss mit einer Dreiviertelmehrheit der Gemeindevertretungen.“ Der Beschluss müsse dem Innenministerium lediglich angezeigt werden. „Macht das Ministerium innerhalb eines Monats keine Bedenken geltend, gilt die zusätzliche Bezeichnung als verliehen. Ein aufwändiges Genehmigungsverfahren wird so vermieden.“

Es droht die Aberkennung des Titels

Der Sprecher des Infrastrukturministeriums, Jens-Uwe Schade, das offenbar für Bad Freienwalde zuständig ist, konnte am Freitag nicht klären, was genau schiefgelaufen ist. „Herr Schmoldt hat sich inzwischen erneut telefonisch an uns gewandt. Wir werden ihm bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung eine Auskunft zukommen lassen.“ Das Ministerium werde mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium nach einer Lösung suchen, versicherte Schade.

Sollten die Bad Freienwalder dem Behörden-Dschungel nicht bald entkommen, könnte es ohnehin zu spät sein für ihr neues Schild. Denn ihnen könnte der Titel Heilmoorbad aberkannt werden. Bei einer Überprüfung durch den Landesfachbeirat zeigten sich die Experten besorgt über die Entwicklung des Ortes. Das Kurmittelhaus ist defizitär. Nach der Insolvenz des großen Hotels im Ortes gibt es neben den Pensionen nur noch ein kleines Hotel. Und es gibt massive Kritik, weil die Stadtverordneten die hässliche, sanierungsbedürftige Beton-Brücke in der Stadt erhalten wollen. Im Bad Freienwalder Rathaus aber hoffen sie, dass der Titel „Moorheilbad“ bleibt – und die Auszeichnung künftig auch auf den Ortsschildern steht.