Ein 40-jähriger Mann ist von einem Potsdamer Schöffengericht wegen Hehlerei zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 150 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt worden. Der Angeklagte hatte zuvor zugegeben, von einem Postboten Hunderte Kilogramm Infopost erhalten und diese als Altpapier an ein Verwertungsunternehmen veräußert zu haben. Bestraft wurde der Angeklagte auch dafür, dass er von dem Postboten ein Paket mit Computerteilen erhielt, die er für 100 Euro verkaufte. Außerdem bekam er ein teures Handy geschenkt, das offenkundig ebenfalls aus einer Postsendung stammte.
Der Angeklagte sagte vor Gericht, ihm sei schnell klar geworden, dass es sich auch bei dem Handy und den Computerteilen um Waren aus unterschlagenen Sendungen handelte. Er habe es aber trotzdem angenommen, weil er mit seiner Familie, zu der auch fünf Kinder gehören, nur von Hartz IV lebe. Außerdem habe er seinen Freund wegen des Lebensstils beneidet, gab er an.
Pro Kilogramm der Postsendungen, die eigentlich von dem Postboten an Haushalte verteilt werden sollten, habe er von dem Altpapierhändler fünf Euro-Cent bekommen. Das waren pro Lieferung 30 bis 50 Euro. Insgesamt sechs Mal sei er zur Altpapier-Sammelstelle gefahren, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das Geld habe er für das Grab eines Kindes verwendet, das seine Frau tot zur Welt gebracht habe. „Wir wollten ein vernünftiges Grab“, sagte er vor Gericht. „Das Geld vom Sozialamt hätte nur für eine anonyme Bestattung gereicht.“
Angeklagter erschien nicht
Der ebenfalls angeklagte Postbote war am Dienstag vor dem Amtsgericht nicht erschienen. Der 45-Jährige hatte angegeben, einen vereiterten Zahn zu haben und deswegen nicht verhandlungsfähig zu sein. Er soll als Zusteller der Deutschen Post AG in Stahnsdorf in 61 Fällen insgesamt 1268 Postsendungen, darunter 55 Pakete, nicht an die jeweiligen Empfänger zugestellt haben. Der Mann hatte befristet als Mitarbeiter des Briefverteilungszentrums Stahnsdorf gearbeitet.
Er und der 40-Jährige hatten in einem Vorort von Potsdam gemeinsam in einem Haus gewohnt und sich angefreundet. Später soll er dem 40-Jährigen angeboten haben, die Infopost zu übernehmen und als Altpapier zu verkaufen. Er selber habe keine Lust, die Sendungen ordentlich zu verteilen. Zudem interessiere sich ohnehin kaum jemand für die Infopost, soll der Postbote gesagt haben
In der Folge wurde der 40-Jährige im Sommer 2012 mindestens drei Monate lang von dem Postboten beliefert. Der 40-Jährige nahm das Papier aus den Postcontainern, entfernte die Plastiktüten und kleine Werbegeschenke und brachte es mit seinem Pkw zur Altpapierannahmestelle. Die Sache flog erst auf, als ein Anwohner stutzig wurde, weil sich so viel als Post-Ware erkennbares Papier in der Garage stapelte. Er erstattete Anzeige bei der Polizei. Der 40-Jährige hatte nach seiner Festnahme und einer Hausdurchsuchung auch sofort ein Geständnis abgelegt. Die Ermittler fanden zahlreiche Computer, Handys und weitere Elektronikgeräte in seiner Wohnung.
Imageschaden für die Post
„Der materielle Schaden ist zwar nicht hoch, der Imageschaden für die Deutsche Post jedoch erheblich“, erklärte Richterin Cornelia Michalski bei der Urteilsbegründung. „Der Postkunde muss sich darauf verlassen können, dass beim Adressaten auch ankommt, was er abgeschickt hat.“ Das Gericht verurteilte ihn insgesamt in 39 Fällen wegen Hehlerei sowie in zwei Fällen der gewerbsmäßigen Hehlerei.
Die gegen den 40-Jährigen ausgesprochene Strafe war eine sogenannte Gesamtstrafe. Hinzugerechnet wurde eine vom Angeklagten noch nicht gezahlte Geldstrafe wegen Betruges, die der mehrfach vorbestrafte Mann vor einigen Wochen erhalten hatte. In diesem Verfahren ging es um Einkünfte, die er als Hilfsarbeiter in einer Kfz-Werkstatt erarbeitet, bei dem zuständigen Jobcenter aber nicht angegeben hatte. Dafür sollte er 400 Euro Strafe zahlen.
Der Postbote wird sich nun vor dem Amtsgericht in einem gesonderten Prozess verantworten müssen. Er ist auch noch wegen Verletzung des Postgeheimnisses angeklagt.
mim




