Der Verweis beider Beschuldigter auf angeblich unklare Gesetze half nichts: In einem Fall von Lohndumping müssen zwei ehemalige Firmeninhaber aus der brandenburgischen Spreewaldstadt Lübbenau dem Jobcenter 1560 Euro zahlen. Darauf einigten sich die Behörde und die beiden Gesellschafter der seit Sommer wieder aufgelösten Systemhaus-Firma für Bürotechnik am Dienstag vor dem Arbeitsgericht in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz).

Ursprünglich hatte die Behörde 5250 Euro Rückzahlung seit Anfang 2010 gefordert, sie kam jedoch den beiden Ex-Firmeninhabern bei dem Gütetermin entgegen. Die Drei-Mann-Firma hatte einem zuvor arbeitslosen 52-jährigen Mann als sogenannten Aufstocker 2,84 Euro pro Stunde bezahlt. Durch die Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verlor der 52-Jährige erneut seine Arbeit.

Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz wertete die Bezahlung des 52-Jährigen als sittenwidrig. Deshalb hatte die Behörde die Mini-Firma verklagt. „Wir halten einen ortsüblichen Stundenlohn für Verkäufer von sechs Euro für angemessen“, sagte ein Sachbearbeiter vor Gericht. Der betroffene Beschäftigte konnte sich als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 monatlich 165 Euro hinzuverdienen, wobei er wöchentlich höchstens 14,5 Stunden beschäftigt werden durfte. „Bei einem ortsüblichen Stundensatz von sechs Euro hätte der Mann im Monat aber nur 27,5 Stunden arbeiten dürfen“, erläuterte Pleßl.

„Wir haben nichts Unrechtes getan“, erklärten beide Beschuldigte vor Gericht. „Als wir den Vertrag mit dem Mann abschlossen, hat uns das Jobcenter nicht umfassend beraten.“ Hier gebe es zudem Gesetzeslücken.

Brandenburgs Arbeitsminister droht mit Konsequenzen

Der Sachbearbeiter des Jobcenters räumte ein Versäumnis der Behörde bei der Beratung ein. „Allerdings halte ich es für eine Schutzbehauptung, wenn die Inhaber sagen, sie hätten nicht gewusst, dass 2,84 Euro pro Stunde ein sittenwidriger Lohn sind.“ Beide hätten sich über die ortsüblichen Löhne erkundigen müssen. Das Jobcenter werde jetzt energischer gegen Lohndumping vorgehen. Weitere Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind für November vorgesehen.

Vor rund einem Monat hatte das Jobcenter Uckermark erfolgreich gegen einen Pizza-Lieferservice geklagt, der Stundenlöhne von 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro gezahlt hatte. Das Arbeitsgericht Eberswalde erklärte diese für sittenwidrig. Es forderte die Aufstockungsleistungen auf Harz-IV-Niveau von rund 11.000 Euro zurück.

Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) begrüßte, dass immer mehr Jobcenter klagen. „Gegen sittenwidrige Löhne muss strikt vorgegangen werden. Menschen, die jeden Tag hart arbeiten, verdienen anständige Löhne“ sagte Baaske der Berliner Morgenpost. Der beste Weg gegen Lohndumping sei ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn. Er fügte hinzu: „Wer seinen Beschäftigten nur zwei, drei Euro die Stunde zahlt und darauf spekuliert, dass der Staat den Lohn mit Sozialleistungen aus Steuergeldern aufstockt, muss mit Konsequenzen rechnen.“

Der Staat dürfe nicht länger Lohndumping von Unternehmen subventionieren. Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in Brandenburg verdiene weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Der Durchschnittslohn im Niedriglohnsektor liegt in Ostdeutschland bei 6,52 Euro. Nach Berechnungen von Forschungsinstituten erhält jeder fünfte Deutsche weniger als 9 Euro.

dpa/sh