Eine Klage gegen Lohndumping beschäftigt seit Dienstag die Arbeitsrichter in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz). Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz geht gegen ein Unternehmen im Spreewald vor, das einem Verkäufer einen Stundenlohn von 2,84 gezahlt hat. Zunächst hatte es geheißen, es handle sich um eine Bürohilfe, diese Information wurde korrigiert.

Weil der Monatslohn mit 165 Euro zu gering zum Leben sei, hatte das Jobcenter von Januar 2010 bis Juni 2013 Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Die Behörde bewertet die Bezahlung als sittenwidrig und klagt gegen den Arbeitgeber. Es war zunächst unklar, ob es am Dienstag zu einer Entscheidung kommt.

Vor rund einem Monat hatte das Arbeitsgericht Eberswalde auffallend niedrige Löhne eines uckermärkischen Pizza-Lieferservice für sittenwidrig erklärt. Damit war eine Klage des Jobcenters Uckermark erfolgreich. Der Arbeitgeber wurde verurteil, rund 11.000 Euro Aufstockungsleistungen zurückzuzahlen (Az.: 2 Ca 428/13). Der Betreiber des Pizza-Services hatte Stundenlöhne von 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro gezahlt.

dpa/sei