In Brandenburg tritt an diesem Dienstag die neue Kormoran-Verordnung in Kraft. Sie ermöglicht weiterhin den Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichanlagen und an Binnengewässern auch außerhalb der Brutzeit. Fischbestände sollen damit vor größeren Verlusten durch die Vögel geschützt werden.
Eigentlich ist der Kormoran geschützt, die Landesregierung verlängerte aber die Abschussgenehmigung.
„Wir sind heilfroh“, sagte der Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg am Dienstag. Es gehe aber nicht darum, die Vögel zu töten, sondern die Schäden zu begrenzen, sagte Dettmann. Problematisch seien nicht die 1800 Brutpaare in Brandenburg, die hier ihren Nachwuchs aufziehen. Sorgen bereiteten die aus dem Ostseeraum stammenden 150.000 Brutpaare, die auf dem Weg in den Süden im Land Station machten.
Ein Vogel fresse am Tag etwa 500 Gramm Fisch, sagte Dettmann. Nach Berechnungen verursachten Kormorane der Brandenburger Fischwirtschaft im vergangenen Jahr einen Schaden von rund einer Million Euro. Von den einst von Fischern und Anglern ausgesetzten drei Millionen Aalen sollen allein in der Havelregion 300.000 Fische den Kormoranen zum Opfer gefallen sein.
Überprüfung spätestens nach zwei Jahren
Die Verordnung sichert dem Umweltministerium aber die Möglichkeit, im Fall von unvorhersehbaren Rückgängen der Kormoran-Brutbestände den Abschuss der Vögel an bestimmten Gewässern untersagen zu können.
Die Regelung ist auf zwei Jahre befristet, dann soll überprüft werden, „wie sich die Regelungen dieser Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat“, heißt es.
Aus Sicht der Grünen Liga Brandenburg verstößt die Verordnung gegen den Artenschutz. Die Tötung des Kormorans als rechtlich geschützte Art sei unzulässig, wird in einer Mitteilung betont. Ausnahmen könne es geben, aber nur wenn alle anderen Mittel erfolglos gewesen seien.
Nach Angaben des Umweltministeriums können nun weiterhin Vögel in einer Entfernung von nicht mehr als 500 Metern von bewirtschafteten Teichen mit Fischereirecht geschossen werden. Während der alljährlichen Brutzeit dürfen aber nur Vögel getötet werden, die nicht am Brutgeschäft beteiligt sind. Nur Fischer mit Jagdschein und bestimmte Jäger dürfen die Vögel abschießen, jedes Jahr sind das mehrere hundert Tiere.
Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September auslief.