Er nagt sich munter durch die Hochwasser-Deiche an Oder und Elbe, legt selbst die mächtigsten Bäume um und errichtet damit massive Bauwerke, die das Wasser in Brandenburgs Flüssen stauen. „Ein beeindruckender Kerl“, sagt der märkische FDP-Landeschef und Abgeordnete Gregor Beyer. „Der schlaue Biber schafft sich ein richtiges Paradies zum Leben.“
Dieses paradiesische Leben dürfte für viele Biber bald vorbei sein. Denn in Brandenburg darf das bislang streng geschützte Nagetier künftig geschossen werden. Das hat der Landtag am Mittwoch gegen den Widerstand der Naturschutzverbände mit den Stimmen aller fünf Fraktionen beschlossen. Selbst die Grünen stimmten angesichts der hohen Schäden mit, die der Biber anrichtet. Die Initiative ging von der FDP aus.
„In Brandenburg gibt es nach offiziellen Quellen rund 2600 Biber“, sagte FDP-Mann Beyer der Berliner Morgenpost. „Nach gängigen wildbiologischen Standards kann man davon ausgehen, dass bei stabilen Populationen problemlos bis zu 20 Prozent der Tiere geschossen werden können.“ Allerdings nicht in „Wild-West-Manier“, sondern von eigens ausgebildeten Jägern.
Allein 1000 Biber im Oderbruch
Seit Jahren klagen Bauern, Jäger und Fischer, aber auch Mitarbeiter des Gewässer- und Deichverbandes über die Folgen der schier unermüdlichen Schaffenskraft des tierischen Landschaftsarchitekten. Ende des 19. Jahrhunderts war der einst in ganz Europa verbreitete Biber fast ausgerottet. In Brandenburg überlebte er nur im Bereich der Elbe und vermutlich auch an der Schwarzen Elster. Heute leben schätzungsweise allein tausend Biber im Oderbruch.
Der Landtag fordert die rot-rote Regierung nun auf, über das Umweltministerium bis zum Frühjahr 2014 eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten erlaubt. Die Landkreise werden ermächtigt, „per Allgemeinverfügung besonders gefährdete Gebiete“ festzulegen, von denen „Maßnahmen gegen Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen möglich sind“. Erlaubt ist es dann künftig, nicht besetzte Biberburgen zu beseitigen, aber auch Biber zu fangen und „als letzte Möglichkeit“ Einzeltiere zu töten.
Der Landtag folgte der Empfehlung des Umweltausschusses. „Nach einem erfolgreichen Wiederansiedlungsprogramm hat der Biber sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet fast wieder vollständig besiedelt“, heißt es in der Begründung. „Sein Bestand befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand.“ Durch die Ausbreitung und Zunahme des Bibers in den vergangenen Jahrzehnten komme es zunehmend zu Konflikten, begründet der Landtag die Entscheidung. „Einerseits soll der besonderen Schutzverantwortung des Landes aufgrund von internationalen Schutzbestimmungen für den Elbe-Biber Rechnung getragen werden. Andererseits sind Schäden an Hochwasserschutzanlagen, Verkehrswegen, Fischteichanlagen sowie land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen nach Möglichkeit zu vermeiden.“
Vorbild beim Biber-Abschuss soll Bayern sein
Vorbild für die neue landesweit geltende Rechtsverordnung soll Bayern sein. Als das Umweltministerium dort alle Kreisbehörden voriges Jahr anwies, flächendeckend „erheblich schadensgeneigte Gebiete“ auszuweisen, in denen Biber ohne weitere Genehmigung „entnommen“ werden dürfen, sorgte dies für einen Aufschrei bei Naturschützern.
Auch in Brandenburg protestieren Umwelt- und Naturschützer. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) ist vehement dagegen, Biber zu fangen und zu töten, und das ohne jeweilige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. „Geeignete, unbesetzte Reviere werden ohnehin nach kurzer Zeit wieder besiedelt“, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Der Verband weist in einem im Oktober 2011 verabschiedeten Positionspapier auf „die besondere Verantwortung des Landes“ hin.
In Brandenburg lebe fast ein Drittel aller Elbe-Biber in Deutschland. Der Naturschutzbund „Nabu“ kündigte an, die Verordnung in Hinblick auf mögliche rechtliche Schritte zu prüfen. „Wir stehen dem Management-Plan äußerst kritisch gegenüber“, sagte Geschäftsführerin Katharina Weinberg der Berliner Morgenpost. „Bei Weitem sind noch nicht alle Möglichkeiten zur Schadensabwehr ausgeschöpft worden“, so Weinberg. Beispielsweise könnten Gittermatten in den Deichen verhindern, dass der Biber sich durch sie hindurch gräbt und sie aufweicht.
Doch nur selten sind sich die Politiker so einig. Für den SPD-Abgeordneten und Präsidenten des Bauernverbandes, Udo Folgart, geht von dem Beschluss „eine gute Botschaft ins Land“ aus. Schon bisher durften Biber in Einzelausnahmen geschossen werden. Ein Landwirt hatte in Märkisch-Oderland den Antrag dafür bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Seine Weiden waren überschwemmt, weil die Biber einen Damm an einem Wasserzuleitungsgraben zum nahe gelegenen Schöpfwerk errichteten. Über mehrere Jahre soll alles versucht worden sein. Die Biberfamilie ließ sich nicht vertreiben. Es war ihr Todesurteil.


