Der verstümmelte Finger eines Arztes aus Fichtenwalde (Potsdam-Mittelmark) wird die Justiz weiter beschäftigen. Der Mediziner hat Rechtsmittel gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Potsdam.

Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass sich der Mediziner selbst verstümmelt und einen Finger abgeschnitten hat. Laut Urteil wollte er so Geld von seiner Versicherung kassieren – rund 850.000 Euro. Das Gericht ging von versuchtem Betrug und Vortäuschen einer Straftat aus.

Der 43-Jährige hatte die Tat im Prozess vehement bestritten. Nach Darstellung des Arztes wurde er im März 2012 Opfer eines Überfalls.

Zulassung steht auf dem Spiel

Sollte seine Verurteilung rechtskräftig werden, würde er wahrscheinlich seine Zulassung verlieren. Auch die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Sie hatte in erster Instanz eine Geldstrafe für den Mann beantragt.

Das Gericht hatte jedoch Anlass für eine höhere Strafe gesehen. Dadurch, dass die Staatsanwaltschaft trotzdem in Berufung gegangen ist, wahrt sie in zweiter Instanz gewissermaßen Chancengleichheit.

dpa/mim