Am Ende des Prozesses bestand für die Richter kein Zweifel mehr: Um Geld von seiner Versicherung zu kassieren, hat sich ein Zahnarzt aus Fichtenwalde (Potsdam-Mittelmark) selbst verstümmelt und einen Finger abgeschnitten. Sie verurteilten den Zahnmediziner am Dienstag in Potsdam zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Der 43-Jährige habe sich des Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betruges schuldig gemacht, sagte Amtsrichterin Birgit von Bülow. „Ich hätte Sie gern freigesprochen – dann wäre auch mein Weltbild mehr im Lot geblieben“, sagte die Juristin. „Es war uns nicht vorstellbar, dass ein Arzt Hand an sich legen kann.“

Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

Der Zahnarzt hatte die Tat vehement im Prozess vor dem Potsdamer Amtsgericht bestritten. Nach seiner Darstellung war er Opfer eines Überfalls: Demnach sollen zwei ungepflegte Männer am 26. März 2012 in seine Praxis eingedrungen sein und Gold und Geld verlangt haben.

Weil er damit nicht dienen konnte, sollen die Männer verärgert den Zeigefinger seiner linken Hand abgeschnitten haben und geflüchtet sein. Der Arzt will die Wunde notdürftig versorgt, sich Mittel gegen die Schmerzen gespritzt und Hilfe gerufen haben.

Die Suche nach den angeblichen Tätern blieb erfolglos

Trotz Großfahndung blieb die Suche nach den Tätern damals erfolglos – ebenso wie die nach dem Finger des Arztes. Die Kripo stieß auf Widersprüche. Schließlich waren die Ermittler überzeugt, dass es den Überfall nie gegeben hat. Die Anklage stützte sich auch auf ein Gutachten zu Blutspuren in der Praxis, in denen Schmerzmittel nachgewiesen wurden.

Auf diese Untersuchung stützt sich das Urteil. Nach Ansicht der Verteidigung beinhaltet das Gutachten jedoch massive Fehler. Diese habe das Gericht ignoriert, kritisierte Rechtsanwältin Barbara Petersen. Sie kündigte an, das Urteil anzufechten.

Während es verlesen wurde, war es zum Eklat gekommen: Die Verteidigerin verließ empört den Saal. „Ich glaube, es ist besser für uns beide, wenn ich der Urteilsverlesung nicht weiter folge“, sagte sie. Von Bülow äußerte sich ihrerseits entsetzt: „Das ist mir noch nie passiert.“

Zahnarzt könnte seine Zulassung verlieren

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Arzt wahrscheinlich seine Zulassung verlieren. Der Mann beteuerte im Gerichtssaal seine Unschuld: „Es war die letzten Monate für meine Familie und mich die Hölle“, sagte er in seinem letzten Wort. „Mein Ruf und der meiner Familie ist zerstört.“

Der Familienvater gab an, gar kein Motiv für einen Betrug gehabt zu haben. Laut Urteil soll er sich aber aus finanzieller Not selbst verstümmelt haben. Demnach hätten ihm bei Invalidität 600.000 Euro zugestanden sowie eine Versicherungsleistung von 250.000 Euro für einen nachgewiesenen Raubüberfall.

Die Versicherungen sind für das Thema sensibilisiert. „In der Branche ist durchaus zu hören, dass der Verlust eines Fingers bei Ärzten deutlich öfter vorkommt als bei anderen Menschen“, so eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Hintergrund ist eine deutlich höhere Unfallversicherung bei Verlust des Körperteils als bei anderen Menschen. Zudem hätten Mediziner Zugriff auf Betäubungsmittel.

dpa/ap