Der Fall des zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Ex-Bürgermeisters von Ludwigsfelde wird weiter die Justiz beschäftigen. Heinrich Scholls Anwalt Stefan König habe Revision eingelegt, teilte dessen Kanzlei am Mittwoch auf Anfrage mit. Zu den Gründen äußerte sie sich nicht.

Damit kommt der Fall vor den Bundesgerichtshof. Das Landgericht Potsdam hatte Scholl am Dienstag schuldig gesprochen, seine Frau im Dezember 2011 bei einem Waldspaziergang heimtückisch erdrosselt zu haben.

Schriftlichen Urteilsbegründung erst in drei Monaten

Dem Urteil war ein gut sechsmonatiger, reiner Indizienprozess vorausgegangen. Der 70-jährige Scholl hatte für die Tatzeit kein Alibi, beteuerte aber bis zuletzt seine Unschuld. Seine Anwälte hatten auf Freispruch plädiert, das Gericht folgte aber der Staatsanwaltschaft.

Erst in etwa drei Monaten sei mit der schriftlichen Urteilsbegründung zu rechnen, sagte der stellvertretende Sprecher des Landgerichts, Ralf-Dietrich Schulz. Daran schließe sich eine einmonatige Frist für die Begründung der Revision an.

dpa/ap