Der Ex-Schatzmeister der Brandenburger Grünen soll wegen der Veruntreuung von Parteigeldern drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das forderte Staatsanwalt Günter Handke am Montag vor dem Landgericht Potsdam. Zugleich forderte er, den Haftbefehl gegen Christian Goetjes wieder in Vollzug zu setzen wegen Fluchtgefahr. Das Gericht will noch am selben Tag sein Urteil sprechen.

Nach dem Plädoyer Handkes hat sich der 34-Jährige in 261 Fällen der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht. Zwischen Januar 2010 und Februar 2011 soll er so insgesamt rund 270.000 Euro abgezweigt haben. Damit habe er der Partei einen massiven Schaden zugefügt. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, mit dem Geld in Not geratenen Prostituierten geholfen zu haben.

Verteidigung für Bewährungsstrafe

Verteidiger Martin Dakhli hält eine Bewährungsstrafe für völlig ausreichend. Sein Mandant habe die Taten eingeräumt und bemühe sich um Schadenswiedergutmachung, betonte er. Staatsanwalt Handke bezweifelte jedoch die Ernsthaftigkeit entsprechender Vereinbarungen mit der Partei.

Im Prozess war bekannt geworden war, dass Goetjes in Berlin einen Escort-Service mit bulgarischen Prostituierten betreiben soll. Der Angeklagte hatte sich hingegen als mittellos dargestellt.

dpa/ap