Es war einer der tragischsten Unglücksfälle im Jahr 2011: In Berlin-Köpenick kam vor knapp zweieinhalb Jahren eine sechsköpfige Familie – zwei Erwachsene und vier Kinder – infolge einer Gasvergiftung ums Leben, weil Kohlenmonoxid in ihre Wohnung geströmt war.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Vormieterin und ihren Sohn erhoben. Indem sie die Gastherme mit Stofffetzen sowie Altpapier verstopft und die Hausverwaltung beim Auszug nicht darüber informiert hatten, sollen sie fahrlässig den Tod der Familie verursacht haben. Der Prozess beginnt am 23. Januar 2014.

Die Frage nach der Schuld ist wie bei vielen Fahrlässigkeitsdelikten auch in diesem Fall nicht ganz leicht zu beantworten. Der Tod der Familie war weder geplant noch in irgendeiner Weise beabsichtigt. Er scheint vielmehr auf pure Gedankenlosigkeit und Schluderei zurückzuführen zu sein. Die Tat ist deshalb auch nur vor dem Amtsgericht angeklagt: Dort werden Straftaten mit einer Straferwartung von maximal vier Jahren Freiheitsstrafe behandelt – der Gesetzgeber sieht bei fahrlässiger Tötung indes grundsätzlich einen Spielraum bis zu fünf Jahren vor.

Das Gas verteilte sich und erstickte die Familie im Schlaf

Im Prozess wird es um die Sorgfaltspflichten von Mietern gehen. Wie weit reichen sie? Ab wann ist von einer Pflichtverletzung auszugehen? Zudem werden diverse Sachverständige erklären, was aus technischer und medizinischer Sicht an jenen Sommertagen vor zwei Jahren passiert ist.

Laut der 15 Seiten umfassenden Anklageschrift starben die 27-jährige Anna P., ihre vier Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren und ihr Lebensgefährte (40) zwischen Sonnabend, dem 23., und Montag, dem 25. Juli 2011, in ihrer Wohnung an der Puchanstraße, in die sie erst kurz zuvor eingezogen waren.

Vermutlich bekamen sie nichts mit vom Gas, das sich laut- und geruchlos in den Räumen verteilte, und erstickten im Schlaf. Die Feuerwehr fand ihre leblosen Körper am Montagnachmittag. Dass das Gas nicht durch die Therme entweichen konnte, geht aus Sicht der Ermittler auf eine Vorgeschichte von mehreren Jahren zurück.

Ehemalige Mieter informierten die Hausverwaltung nicht

Demnach verstopfte der heute 33-jährige Robert Sche. bereits im Januar 2007 das Abgasrohr der Gastherme seiner Mutter mit Stoffresten und Altpapier, weil durch das Rohr kalte Luft in die Wohnung drang. Er und seine heute 50-jährige Mutter Beate Schu., eine gelernte Werkzeugmacherin, dachten sich wohl nichts dabei, weil das Gas in der Wohnung aufgrund offener Rechnungen abgedreht und die Therme stillgelegt worden war. Geheizt wurde mit mobilen Heizkörpern.

Als das Mietverhältnis zu Ende März 2011 gekündigt wurde, dachten sie nicht daran, die Verstopfung zu beseitigen oder die Hausverwaltung darüber zu informieren. „Das ist im Prinzip alles, was sie getan beziehungsweise gelassen haben“, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne am Montag. „Dem Durchschnittsbürger springt die Gefahr vielleicht nicht gleich ins Auge.“

Gastherme wegen Undichtigkeit nicht in Betrieb genommen werden

Am 18. Juli 2011 – wenige Tage vor dem Tod der Familie – wurde die Therme dann erstmals wieder in Betrieb genommen. Unklar war, ob weitere Personen eine Mitverantwortung an dem Vergiftungsfall tragen. Nach damaligen Angaben der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) hatte eine Sicherheitsüberprüfung am 11. Juli – eine Woche vor Inbetriebnahme – ergeben, dass die Gastherme wegen Undichtigkeit nicht in Betrieb genommen werden durfte.

Die Schornsteinfeger-Innung wies darauf hin, dass der Bezirksschornsteinfeger bei einer Öffnung des Gasanschlusses hätte informiert werden müssen. Dies sei nicht passiert, kritisierte damals die Innung. Der Ex-Lebensgefährte von Anna P. und leibliche Vater der vier Kinder erhob schwere Vorwürfe gegen die Hausverwaltung. Ob noch gegen weitere Personen ermittelt wird, konnte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht sagen.

Die Angeklagten Robert Sche. und Beate Schu. leben nach Morgenpost-Informationen derzeit von staatlicher Unterstützung. Sie sind nicht vorbestraft.