Am Wannsee wurde bei einer toten Saatgans die Vogelgrippe nachgewiesen. Damit ist der zweite Fall der hoch pathogenen Aviären Influenza vom Subtyp H5N1 in Berlin bestätigt worden. Im Jahr 2023 trat das Virus in Berlin bei sieben Wildvögeln, zuletzt im Dezember bei einer Saatgans am Tegeler See auf. In Deutschland und Europa wurde es mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln festgestellt.
Der vornehmlich zirkulierende Subtyp H5N1, auch als Geflügelpest bekannt, ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Einige Säugetierarten waren ebenfalls betroffen.
Keine kranken oder toten Tiere anfassen
Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.
Im November 2022 musste der Berliner Zoo wegen eines Vogelgrippefalls über einen Monat schließen. Bei einem auf dem Gelände verstorbenen Hammerkopf – einem Stelzvogel – wurde durch eine Laboruntersuchung eine Vogelgrippe-Erkrankung vom Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.



