Der Streit über das Verbot, angeleinte Hunde an den Uferwegen von Schlachtensee und Krumme Lanke mitzuführen, geht jetzt vor das Verwaltungsgericht. Am 15. Dezember, 9.30 Uhr, wird das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Verbots verhandeln. Das bestätigte Sprecher Stephan Groscurth am Montag. Seit dem 15. Mai 2015 gilt, dass die Vierbeiner nicht mehr die Uferwege nutzen dürfen. Das hatte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf Initiative der Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) beschlossen. Seit dem Verbot haben sich die Probleme an den Seen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen, wie Joggern, Spaziergängern, Radfahrern und Hundehaltern noch verschärft.
Kläger ist Frank Kuehn, Anwohner und zugleich Gründer der Bürgerinitiative „Hunde am Schlachtensee“. Er klagt gegen das Verbot und will erreichen, dass angeleinte Hunde auf den Uferwegen wieder mitgenommen werden können. „Der Uferweg ist ein allgemeiner Verkehrsweg“, argumentiert der Inhaber einer Beratungsfirma. Und auf diesen dürften angeleinte Hunde ausgeführt werden. Das Bezirksamt hingegen hat den gesamten Uferweg zur Badestelle erklärt. Dort dürfen sich die Tiere laut Hundegesetz nicht aufhalten. „Das Urteil soll noch am Tag der Verhandlung gefällt werden“, sagt Kuehn.
Bislang ist das Bezirksamt sehr restriktiv beim Verteilen von Bußgeldern vorgegangen. Frank Kuehn musste mehrfach mit seinem Hund auf dem Uferweg spazieren gehen, bis er vor mehr als zwei Monaten von einem Polizisten angehalten wurde. Doch seit die Anzeige aufgenommen wurde, hat er nichts mehr gehört. Kuehn wollte gegen den Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht klagen, und damit noch einmal vor einer anderen Instanz als dem Verwaltungsgericht. „Ich vermute, dass das Bezirksamt weiß, dass das Bußgeld und damit auch das Verbot bei einer Anhörung keinen Bestand haben“, sagt Kuehn.
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