Den 23. Januar 2011 wird Thomas Kassner wohl für den Rest seines Lebens nicht vergessen. An diesem Sonntag hat sich der Weddinger mit einer Bekannten verabredet, um im Märkischen Viertel gemütlich zu shoppen und Kaffee trinken zu gehen. Als sie kurz nach 16 Uhr am U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz gemeinsam auf den Bus warten, donnert mit ohrenbetäubendem Lärm ein Flugzeug über ihre Köpfe hinweg. Dann plötzlich ein lauter Knall. „Wie bei einer Fehlzündung bei einem Auto, nur viel lauter“, erinnert sich Kassner. Bereits kurz darauf spürt er: „Da stimmt irgendwas nicht – auf dem linken Ohr kann ich nichts mehr hören.“ Ärzte werden ihm später ein „akutes Lärmtrauma durch tief fliegendes Großraumflugzeug“ bestätigen. Bis heute ist Kassner auf dem einen Ohr taub, leidet unter Tinnitus und Depressionen. „Meine Lebensqualität ist inzwischen gleich Null“, beklagt er.

Vier Jahre später beschäftigt der Zwischenfall in Reinickendorf die Berliner Justiz. Kassner hat eine Maschine der Hainan Airlines als Verursacher des lauten Knallgeräuschs ausgemacht und die chinesische Fluggesellschaft auf Schmerzensgeld verklagt. Anders als viele andere Tegel-Anwohner will er sich nicht damit abfinden, dass der Fluglärm ihm die Gesundheit ruiniert hat. Am Mittwoch kam es am Landgericht am Tegeler Weg zu einer ersten Verhandlung. Ein Verfahren, wie es das laut Richter Sven Kansteiner in dieser Art in Berlin wohl noch nicht gab.

Hainan weist vor dem Landgericht die Vorwürfe entschieden zurück. Die chinesische Fluggesellschaft sieht sich zu Unrecht beschuldigt. „Der Landeanflug des Piloten ist ordnungsgemäß verlaufen, es gibt keine Belege dafür, dass es ein Knallgeräusch gegeben hat“, argumentiert René Richardt, Anwalt der Airline. Seit nunmehr sieben Jahren bietet Hainan eine Direktverbindung zwischen Peking und Berlin an. Eingesetzt werden auf der Route zumeist Großraumflugzeuge vom Typ Airbus A330, die mehr als 220 Passagiere befördern können. Am fraglichen Sonntag im Jahr 2011, das ist unstrittig, ist eine solche Maschine in Berlin gelandet.

Grundsätzlich Fluglärm ertragen

Die Rechtslage ist für Thomas Kassner indes nicht ganz einfach. Denn grundsätzlich müssen er und die anderen rund 300.000 Tegel-Anwohner Fluglärm ertragen, selbst wenn die Zahl der Flugbewegungen und damit die Lärmbelastung an dem Innenstadt-Airport stetig steigen. Anders sieht die Sache allerdings bei einem plötzlichen, unerwarteten Lärmereignis aus. Das Luftverkehrsgesetz der Bundesrepublik sieht in Paragraf 33 vor, dass ein Halter von Luftfahrzeugen für Schäden aufkommen muss, wenn beim Flugbetrieb „durch Unfall jemand getötet, sein Körper und seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird“. Die Beweispflicht dafür liegt jedoch bei demjenigen, der einen Unfall erleidet.

Im Fall Kassner keine leichte Sache. Denn über den Kurt-Schumacher-Platz, nur wenige hundert Meter von den beiden Start- und Landebahnen in Tegel entfernt, fliegen im Minutenabstand die Flugzeuge. Und die haben anders als Autos keine Nummernschilder. Anhand der aus den Augenwinkeln wahrgenommenen Lackierung vermutete Kassner zunächst, dass ein Air-Berlin-Flieger den Knall verursacht habe. Nach monatelangen Recherchen und Einsicht in die Flugpläne kam er darauf, dass die gleichfalls überwiegend in Rot und Weiß lackierte Hainan-Maschine der Verursacher des Knall sein könnte. Doch zunächst musste er sich erst einmal mit seiner Unfallversicherung streiten, die einen Unfall als Auslöser seiner Taubheit nicht anerkannte. Erst nach eineinhalb Jahren bestätigte ein Gutachter die traumatische Erkrankung. Es kam danach zu einem Vergleich.

Anwalt der Airline lehnt jeden Vergleich ab

Trotz des vergleichsweise geringen Streitwerts – die Rede ist von 25.000 Euro – lehnt der Anwalt der beklagten Airline vor Gericht einen Vergleich ab. Er befürchtet offenbar einen Präzedenzfall, der weitere Schadenersatz-Forderungen nach sich ziehen könnte. Betroffen davon könnte dann nicht nur die chinesische Airline, sondern auch alle andere Fluggesellschaften, die in Tegel starten und landen, sein.

„Vorfälle, wie sie Herr Kassner geschildert hat, sind durchaus kein Einzelfall“, sagt etwa Rolf-Roland Bley von der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz auf Stadtflughäfen. Gebe es doch am Flughafen Tegel mehr als 180.000 Flugbewegungen im Jahr. „Das sind rund 300 Starts und 300 Landungen am Tag“, so Bley, der selbst in der Einflugschneise wohnt.

„Tegel muss schnellstens geschlossen werden“

Anwohner berichteten immer wieder von Zwischenfällen. Ursache dafür sei nicht unbedingt ein Fehlverhalten der Piloten, sondern die innerstädtische Lage des Flughafens. Dies habe zur Folge, dass über dicht bebaute Wohngebiete geflogen werden müsse. „Immer wieder werden etwa Dächer beschädigt, obwohl die Maschinen normgerecht fliegen“, so Bleys Erfahrung. Auch einen Knall, wie ihn Thomas Kassner erlebt hat, hält Bley nicht für unwahrscheinlich. „Hinter den Flugzeugen entstehen Verwirbelungen. Kommt es an den Tragflächen zum Luftabriss, kann durchaus ein so lautes Geräusch entstehen.“ Besonders groß sei die Gefahr bei Großraummaschinen, wie sie auch Hainan für Interkontinentalflüge einsetzt.

Bley ruft Politiker und Wirtschaftsvertreter dazu auf, sich von der Idee eines Offenhaltens von Tegel nach der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld zu verabschieden: „Tegel muss schnellstens geschlossen werden.“

Bestandsschutz für Tegel läuft aus

Da sich die Fertigstellung des BER weiter verzögert, wird Tegel allerdings noch Jahre in Betrieb bleiben. Erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 will die Flughafengesellschaft den BER in Betrieb nehmen – und selbst an diesem, vom scheidenden Flughafen-Chef Hartmut Mehdorn verkündeten, „Terminband“ gibt es Zweifel. Allerdings wächst der Druck. Wie berichtet, läuft der alte Bestandsschutz für Tegel aus, unterschiedlicher juristischer Einschätzung nach zwischen Juni 2017 und Ende 2019. Danach können Tegel-Anwohner möglicherweise Ansprüche auf Schallschutz wie beim Flughafen-Neubau geltend machen. Auf die Flughafengesellschaft und deren staatliche Eigentümer kämen dann Millionen-Forderungen zukommen.

Für Thomas Kassner geht das Gerichtsverfahren nach der ersten Zeugen-Befragung weiter. „Das Schlimme ist: Obwohl ich den Schaden erlitten habe, werde ich behandelt wie ein Angeklagter“, sagt er. Aufgeben will er nicht: „Wenn es sein muss, gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof.“