Wer darf Entscheidungen treffen, wenn ein Angehöriger plötzlich schwer erkrankt? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Und wie können Familien verhindern, dass sie neben der persönlichen Belastung auch noch vor einem Berg ungelöster Formalitäten stehen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich viele Berliner Familien erst, wenn ein Schicksalsschlag eintritt.

So auch bei einem Fall aus Pankow: Holger K. (Name von der Redaktion geändert) kam mit seiner Ehefrau in das Pankower Beratungscenter der Berliner Volksbank und wollte eigentlich nur eine Bankvollmacht für seine Frau einrichten. Im Beratungsgespräch stellte sich jedoch heraus, dass er schwer an Krebs erkrankt war und sich große Sorgen machte, wie seine Familie im Fall seines Todes abgesichert wäre. Aus dem Termin entwickelte sich ein Gespräch über Vollmachten, Vermögensnachfolge und die familiäre Situation. Der Kunde entschied sich anschließend, mit einem Notar wichtige Regelungen für seine Ehefrau und seine Tochter zu treffen.

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Als Holger K. im Sommer 2026 verstarb, zeigte sich, dass seine rechtzeitigen Entscheidungen die Angehörigen entlasteten: Seine Familie musste sich nicht zusätzlich mit ungeklärten Vollmachten, Erbscheinverfahren und organisatorischen Fragen auseinandersetzen. Er hinterließ ein Grundstück und ein Haus, es war zuvor auf Frau und Tochter umgeschrieben worden. Ein Erbschein wurde überflüssig.

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Krankheit und Pflegebedürftigkeit lösen oft wichtige Fragen aus

Der Fall aus Pankow steht für ein Thema, das viele Familien betrifft, über das aber oft erst gesprochen wird, wenn der Handlungsdruck bereits sehr groß ist, erklärt die Berliner Volksbank. „In unseren Beratungscentern erleben wir zunehmend, dass Fragen zu Erben, Vererben, Vollmachten und Immobiliennachfolge nicht erst im Erbfall aufkommen, sondern oft durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder andere einschneidende Lebensereignisse ausgelöst werden“, erklärt eine Sprecherin der Bank.

„Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass ein Berliner Testament nicht nachträglich geändert werden kann“, erklärt Yvonne Ockert. Sie leitet das Beratungscenter in Pankow. Oft sei bei Kunden keinerlei Vollmacht vorhanden. Das Thema werde in jeder Beratung angesprochen.

Das gehört alles in einen Notfallordner

Es sei auch sinnvoll, einen Notfallordner anzulegen. Darin sollten die wichtigsten Unterlagen enthalten sein. Dazu gehören eine Patientenverfügung, die festlegt, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden dürfen und welche nicht, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann. Auch eine Vorsorgevollmacht ist wichtig: Sie bestimmt, wer den Betroffenen in bestimmten Angelegenheiten vertreten darf. Ohne passende Vollmacht können Angehörige unter Umständen wichtige Entscheidungen nicht treffen. Ebenfalls wichtig: ein Hinweis auf ein Testament oder eine andere Erbregelung. Darin steht, ob gegebenenfalls ein Testament existiert und wo es aufbewahrt wird.

Mit einer Finanzübersicht sollten die Angehörigen erkennen können, welche Konten, Versicherungen, Kredite und regelmäßigen Zahlungen existieren. In einer medizinischen Übersicht sollten eine Medikamentenliste, Allergien, Erkrankungen und Kontakte zu Ärzten stehen. Und in Notfallkontakten und Handlungsanweisungen kann man festlegen, wer angerufen werden soll, wer sich um Kinder oder Haustiere kümmert und wo Originalunterlagen zu finden sind. Ein Notfallordner ersetzt keine Vollmachten und Verfügungen, für die spezielle Anforderungen gelten.