Neue Wendung im Streit um den Bau der Geflüchtetenunterkunft am Schlosspark Schönhausen: Das Bezirksamt Pankow hat nach einer Gerichtsentscheidung die Artenschutz-Ausnahmegenehmigung an die landeseigene Gesobau zurückgenommen. Die war aber Voraussetzung für die bauvorbereitenden Rodungen.

Donnerstag
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Um das Projekt zu verwirklichen, startet das Bezirksamt jetzt einen neuen Anlauf. Auf Anfrage der Berliner Morgenpost teilte ein Sprecher mit, dass trotz der Rücknahme des Bescheids die Ausnahmegenehmigung weiterhin beantragt und die Entscheidung wieder offen sei. „Deshalb muss nun ein neuer Bescheid erstellt werden mit einer Entscheidung über diesen Antrag. Dieser neue Bescheid soll zeitnah erfolgen.“
Die Zeit drängt, denn ab März dürfen wegen der Nist- und Brutzeit keine Bäume gefällt werden. Das wäre nach der Schonfrist erst wieder ab Oktober möglich – und würde eine weitere Verzögerung für das Projekt bedeuten. Zunächst berichtete der „Tagesspiegel“.
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Anwohner und Naturschützer stellen sich Gesobau-Plänen entgegen
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau plant schon seit mehreren Jahren den Bau von Flüchtlingsunterkünften in zwei begrünten Innenhöfen an der Kavalierstraße und Ossietzkystraße in Pankow. Anwohner und Naturschutzvereine machen dagegen mobil. Der Bezirk erteilte im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Bau.
Drei Naturschutzvereinigungen sahen dabei jedoch die Belange des Artenschutzes wegen geschützter Brutvögel sowie Fledermäuse nicht genug berücksichtigt und legten beim Bezirksamt Widerspruch ein. Die Gesobau wollte trotzdem schon mal mit ersten Maßnahmen starten und stellte einen Eilantrag. Den wies das Verwaltungsgericht im vergangenen November zurück.
Gericht: „Ausnahmegenehmigung erweckt Eindruck einer Blankoermächtigung“
Die Ausnahmegenehmigung des Bezirksamts sei schon deshalb rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelte und auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe, so das Gericht. Sie erwecke vielmehr „den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung“.
Die Rücknahme des Bescheids, so die Gesobau auf Morgenpost-Anfrage, komme „auf Grund der fehlenden Bestimmtheit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung des Bezirks Pankow“ zwei Monate nach der Gerichtsentscheidung „nicht überraschend“. Man werte die Aufhebung derzeit mit dem Rechtsbeistand aus.
Die Flüchtlingsbau-Kritiker können die Entwicklung der letzten Monate als Erfolg verbuchen. Nun ist der Bezirk wieder am Zug. Es wird wohl weitere Kapitel im Dauerstreit geben.





