Berlin. Dabei geht es ihnen nicht um eine generelle Verhinderung, sondern um die Erfüllung einer Bedingung.
Seit Jahren gibt es ein Hin- und Her um die Nachverdichtung mit Wohnungen an der Ossietzkystraße. Bis zu 170 Wohnungen, verteilt auf mehrere Riegel, will das landeseigene Unternehmen Gesobau in die Höfe eines Blocks zwischen Ossietzky- und Kavalierstraße setzen. Nun haben die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin), Naturfreunde Berlin, sowie die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) einen Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht gestellt, die Fällungen und Rodungsarbeiten von bis zu 50 Bäumen in den Innenhöfen der Ossietzkystraße zu stoppen, bis der Artenschutz ausreichend berücksichtigt worden ist.
Vorangegangene Schreiben der Umweltverbände an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau seien „leider“ folgenlos geblieben, so der BUND Berlin. Die Umweltverbände kritisieren, dass bisher keine vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen zum Erhalt von Höhlenbrütern und Fledermäusen getroffen worden sind und auch keine entsprechenden Ausnahmegenehmigungen eingeholt wurden, obwohl ein von der Gesobau selbst beauftragtes Gutachten diese als erforderlich sieht.
„Es fällt uns nicht leicht, schutzbedürftigen Menschen schützenswerte Natur gegenüber zu stellen. Angesichts der Vorgeschichte müssen wir aber auch feststellen, dass wir uns schon 2019 bei dem regulären Bauantrag gegen die Baumfällungen und Strauchrodungen eingesetzt hätten“, erklärt der BUND. Doch soweit ging das Verfahren damals gar nicht.
Deutliche Kritik an der Gesobau
Die Umweltverbände kritisieren, dass die Gesobau seit mehr als vier Jahren plane, aber „in all der Zeit nicht gewillt“ gewesen sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz zu treffen. „Und am Ende wird dann wieder Kreuzkröte, Zauneidechse oder dem Spatz die Schuld daran gegeben, dass es nicht voran gegangen ist.“ Die Verbände betonen, dass sie sich nicht generell gegen eine Bebauung wenden, sie fordern nur „ein reguläres Bebauungsplan-Verfahren, in dem die Belange der Anwohner*innen sowie von Natur- und Umweltschutz ausreichend berücksichtigt werden“.
Nachdem bereits 2019 ein Bauantrag für eine reguläre Wohnbebauung der Innenhöfe an der Ossietzkystraße vom zuständigen Bezirksamt als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen worden ist, wurde der Bauantrag erneut eingereicht, diesmal unter Nutzung des Sonderbaurechts für Flüchtlingsunterkünfte. Die Fällgenehmigungen für 36 nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume sind schon im Februar 2023 ausgestellt, jedoch bis zur Fertigstellung eines Artenschutz-Gutachtens im Sommer nicht vollzogen worden.