Krieg in der Ukraine

Russischer Panzer soll pünktlich in Berlin ankommen

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Birgit Lotze
Der russische T-72 B1-Panzer, derzeit auf einem Transporter unterwegs nach Berlin, soll in den ersten Kriegstagen bei der Schlacht um Kiew nahe dem Dorf Dmytrivka durch eine Panzerabwehrmine zerstört worden sein.

Der russische T-72 B1-Panzer, derzeit auf einem Transporter unterwegs nach Berlin, soll in den ersten Kriegstagen bei der Schlacht um Kiew nahe dem Dorf Dmytrivka durch eine Panzerabwehrmine zerstört worden sein.

Foto: Berlin Story

Ein Panzer, der zu Beginn der russischen Invasion auf dem Weg nach Kiew zerstört wurde, soll zum Jahrestag vor der russischen Botschaft mahnen.

Berlin.  Das Panzerwrack wird pünktlich in Berlin ankommen, versicherten Enno Lenze und Wieland Giebel von Berlin Story Bunker am Mittwoch. Der in der Ukraine zerstörte russische Panzer T-72 werde zum Jahrestag des Kriegsbeginns am Freitag vor die Botschaft Moskaus Unter den Linden aufgestellt. Diese Aktion sei ein Zeichen des Protests gegen den Krieg Russlands und solle Solidarität mit der Ukraine ausdrücken, sagte Enno Lenze. Der Panzer sei Symbol für den russischen Untergang. Er werde ein Wochenende lang vor der Botschaft stehen. Ankunftszeit und Fahrtroute seien noch nicht bekannt.

„Wir wollen den Terroristen ihren Schrott wieder vor die Tür stellen“

Der Panzer sei von ukrainischen Soldaten zu Beginn der russischen Invasion auf dem Weg nach Kiew zerstört worden. Das Morden und den Terror gegenüber der Bevölkerung habe er bei jedem Besuch mit eigenen Augen gesehen, sagte Lenze, der einen News-Kanal betreibt, den er derzeit vor allem mit Nachrichten aus dem Kriegsgebiet füllt. Dagegen wolle er „am richtigen Ort in Berlin deutlich Stellung beziehen“.

Wieland Giebel sagte im Vorfeld der Protestaktion: „Wir wollen den Terroristen ihren Schrott wieder vor die Tür stellen. Sie haben gemordet, geplündert, Millionen Menschen vertrieben und machen einfach jeden Tag weiter.“

Die Protestaktion war anfangs umstritten. Vor allem der Bezirk Mitte hatte Bedenken geäußert. Patrick Heinemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, setzte vor dem Verwaltungsrecht durch, dass die Protestaktion durchgeführt werden kann. Sie falle unter die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit, urteilte das Gericht.

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