Der Streit über die Umgestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale am Bebelplatz in Mitte erreicht jetzt die Gerichte. Die heute noch lebenden Künstler beziehungsweise deren Rechtsnachfolger haben beim Landgericht Berlin zwei Klagen eingereicht, um ihre Innenraumgestaltung von Berlins katholischer Bischofskirche zu erhalten.

Das Erzbistum hatte sich vor drei Jahren dafür entschieden, das Innere der Kathedrale umfassend umzugestalten. Man möchte das zu DDR-Zeiten neu gestaltete Gebäude attraktiver für Besucher machen und den Altar in die Mitte des runden Raumes rücken. Die Kirche ist seit diesem Wochenende geschlossen.

Die eine Klage richtet sich formal gegen das Bezirksamt Mitte. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks hatte dem Erzbistum – trotz massiver Bedenken etwa des Landesdenkmalamtes – genehmigt, den Innenraum unter der charakteristischen Kuppel komplett umzubauen. Die Entscheidung dafür traf 2017 die dem Kultursenator Klaus Lederer (Linke) unterstehende Oberste Denkmalschutzbehörde. Im Kern wurde für den durchaus als historisch bedeutsam eingeschätzten Innenraum auf den Denkmalschutz verzichtet, weil das liturgische Interesse der katholischen Kirche höher bewertet wurde. Die Kläger sind nun der Ansicht, der Bescheid sei nicht „gemäß den rechtlichen Vorgaben für den Denkmalschutz“ ergangen.

Kirche verstoße gegen Urheberrecht der Künstler

Die zweite Klage derselben Personengruppe, darunter ist auch der hochbetagte Aachener Goldschmied Hubertus Förster, der mit Fritz Schwerdt das Altarkreuz fertigte, richtet sich gegen das Erzbistum und den Erzbischof Heiner Koch. Die Künstler machen geltend, dass die Kirche ihr Urheberrecht verletze. Unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro wollen sie dem Bistum die beabsichtigten Umbauten verbieten lassen. Geplant ist unter anderem, die Öffnung ins Untergeschoss zu schließen, die Fenster zu ersetzen und die Dekorationselemente zu entfernen.

Juristen halten diese Urheberrechtsklage für aussichtsreich. Vor allem wenn dann – wie vom Erzbistum beabsichtigt – der aus Sicht der Kläger „verstümmelte“ Kirchenraum für Pu­blikum geöffnet werden soll. Dies ist ab dem 27. September vorgesehen. Dann soll der Raum mit einer Installation der Künstlerin Rebecca Horn bespielt werden. Für Alfred-Mario Molter, der sich wie viele andere Berliner Katholiken gegen die Umgestaltung wehrt, stellt das eine „Profanisierung“ der Kathe­drale dar. Molter hat bereits 1400 Unterschriften gegen den Umbau gesammelt und hofft, die Arbeiten noch aufhalten zu können. Bisher gibt es für das Projekt keine Bauunterlagen, weil die Kirche selbst die denkmalrechtliche Genehmigung wegen verschiedener darin enthaltener Auflagen angefochten hat. Solange dieser Konflikt nicht gelöst ist, kann es keinen Förderbescheid von Bund und Land geben.

Das Bistum rechnet inklusive des Umbaus des an die Kirche grenzenden Lichtenberg-Hauses mit Kosten von 60 Millionen Euro. Der Bund hat zwölf Millionen zugesagt, das Land acht. 20 Millionen will das Bistum aufbringen, der Rest soll von den anderen deutschen Bistümern getragen werden. Erzbistumssprecher Stefan Förner sagte, die Kirche sei jetzt schon geschlossen, um den Umzug in die Weddinger St. Joseph-Kirche zu bewerkstelligen und die Umbettung der Gebeine des seligen Bernhard Lichtenberg aus der Krypta nach Maria Regina Martyrum in Charlottenburg vorzubereiten.

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