Eine Berliner Lehrerin darf ab sofort kein Kreuz mehr um den Hals tragen. Der evangelische Christin, die an einer staatlichen Schule in Wedding unterrichtet, wurde dies per Dienstanweisung untersagt, wie mehrere Medien mit Verweis auf die Nachrichtenagentur KNA berichten. Konsistorialpräsident Jörg Antoine hatte die Entscheidung demnach bereits am Freitag bei der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bestätigt. Hintergrund ist das Neutralitätsgesetz, das unter anderem Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidungs- und Schmuckstücke untersagt.
Bisher hat das Gesetz vor allem in Bezug auf Kopftuchträgerinnen Schlagzeilen gemacht. Im Februar wurde einer Frau, die die muslimische Kopfbedeckung trug, eine Entschädigung zugesprochen. Sie hatte sich als Grundschullehrerin beworben. Da sie nach Ansicht des Gerichts bei der Jobsuche benachteiligt wurde, muss das Land ihr nun 8680 Euro Entschädigung zahlen, entschied ein Gericht.
Einige Experten halten das Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig. Sie argumentieren, dass es dem Grundrecht auf Religionsfreiheit widerspreche. Im aktuellen Fall der christlichen Lehrerin mahnte Konsistorialpräsident Jörg Antoine zu mehr Gelassenheit. Auch der Berliner Bischof Markus Dröge sagte: „Wir setzen uns für die Freiheit ein, ein Kreuz zu tragen.” Befürworter des Neutralitätsgesetzes befürchten eine religiöse Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern.
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