Ihre Kundgebung war nur bis Freitagmittag angemeldet – doch die etwa 40 Flüchtlinge, die seit Donnerstag auf der Ostseite des Brandenburger Tores für die Aufhebung der Residenzpflicht und eine Arbeitserlaubnis demonstrierten, setzten ihren Hungerstreik auch am Nachmittag fort. Die Polizei duldete das jedoch nicht lange.
„Wir haben ihnen die Auflage erteilt, den Pariser Platz zu verlassen“, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. „Und wir haben ihnen gesagt, dass wir das auch durchsetzen“, stellte er klar. Weil auf dem Pariser Platz die am Sonnabend beginnenden Feierlichkeiten zum französischen Nationalfeiertag vorbereitet werden sollten, trugen die 190 eingesetzten Beamten die Flüchtlinge schließlich einzeln weg. Einige wehrten sich heftig, insgesamt verlief der Einsatz jedoch friedlich.
Zuvor hatte die Polizei den Demonstranten angeboten, auf den Platz des 18. März an der Westseite des Brandenburger Tores zu wechseln. Das lehnten sie ab. Auch Vermittlungsversuche des Linken-Abgeordneten Hakan Tas brachten keinen Erfolg. Die Polizei brachte die Flüchtlinge zu einem nicht näher benannten Polizeigelände, um dort ihre Personalien festzustellen. Danach sollen sie nach Angaben eines Sprechers aber wieder entlassen worden sein. Dem Vernehmen nach handelte es sich bei den Flüchtlingen um dieselbe Gruppe, die in der vergangenen Woche vorübergehend den Fernsehturm besetzt hatte.
Unter falschem Namen eingezogen
Die formelle Registrierung und die Eröffnung von Asylverfahren für die etwa 200 Flüchtlinge, die Ende Juni aus dem Gebäude der einstigen Gerhart-Hauptmann-Schule an der Ohlauer Straße in Kreuzberg ausgezogen waren, läuft unterdessen nur schleppend an. 105 dieser Flüchtlinge wurden in einer Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) am Kaiserdamm in Charlottenburg untergebracht. Zehn von ihnen sind unbekannt verzogen, wie die stellvertretende Leiterin des Hauses, Gauhar Besmil, bei einem Besuch der SPD-Abgordneten Ülker Radziwill sagte. „Wo sie sind, wissen wir nicht“, so Besmil.
Auch die Zukunft der etwa 95 verbliebenen Bewohner, die einst in der Hauptmann-Schule wohnten, ist ungewiss. Ihre Asylanträge sollen umfassend in Berlin geprüft werden. Doch zuvor muss ihr aufenthaltsrechtlicher Status geklärt werden. Nach Besmils Angaben erhielten sie bisher noch keine Vorladungen der Ausländerbehörde.
Die Namensliste der Flüchtlinge, die zuvor auf dem Oranienplatz oder in der Hauptmann-Schule gewohnt hatten, ist offenbar nur bedingt als Grundlage für die weitere Bearbeitung geeignet. Einige Bewohner seien unter falschem Namen in ihre Einrichtung gekommen, weil sie Angst gehabt hätten, sonst auf der Straße zu stehen, sagte Besmil. Einige der meist aus Zentralafrika stammenden Flüchtlinge würden zudem ihre Geburtsdaten nicht kennen. Auch diese Angaben seien daher oft willkürlich.
„Insgesamt muss man sagen, dass die Daten aus der Liste eher nicht stimmen“, sagte Besmil. Die Bewohner der Schule hätten vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Hausausweise bekommen, sagte dazu Constance Frey, Sprecherin von Sozialsenator Mario Czaja (CDU). Der Bezirk habe erklärt, die Identitäten geprüft zu haben.
Rund 550 Flüchtlinge vom Oranienplatz und aus der Hauptmann-Schule hatten einer Einigung mit dem Senat zugestimmt, die Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) ausgehandelt hatte. Den Flüchtlingen war darin eine Einzelfallprüfung ihrer Asylanträge zugesichert worden sowie eine Unterkunft in einem staatlichen Flüchtlingsheim und die freiwillige Gewährung finanzieller Leistungen analog zum Asylbewerberleistungsgesetz. Im Gegenzug räumten diese Flüchtlinge ihr Zeltlager auf dem Oranienplatz und zogen aus dem besetzten früheren Schulgebäude aus.
Keine Krankenscheine
Für den Juli sei die Auszahlung des Geldes nach Angaben von Heimleiterin Besmil erfolgt. Die Flüchtlinge bekommen rund 360 Euro pro Person und Monat. Für die Tage unmittelbar nach dem Auszug aus dem Schulgebäude im Juni hat die AWO dagegen zunächst 50 Euro pro Bewohner vorgestreckt. „Ich gehe aber davon aus, dass der Senat letztlich eine tagegenaue Abrechnung machen wird“, sagte Ülker Radziwill.
Die Integrationsbeauftragte des Senats, Monika Lüke, das Diakonische Werk und der Flüchtlingsrat Berlin kritisieren unterdessen die medizinische Versorgung der rund 550 ehemaligen Oranienplatz-Flüchtlinge. Diese würden, anders als andere Asylbewerber, keine Krankenscheine bekommen. Sie erhielten nur eine Notfallversorgung in Rettungsstellen von Krankenhäusern und eine Behandlung durch ehrenamtlich tätige Mediziner. Etliche Flüchtlinge würden aber unter schwerwiegenden körperlichen und psychischen Erkrankungen sowie unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden.
Georg Classen vom Flüchtlingsrat griff die Landesregierung scharf an: „Es ist unverantwortlich, dass der Senat die Flüchtlinge zwar unterbringt, ihnen dabei aber das existenziellste aller Grund- und Menschenrechte verweigert, das Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung.“ Eine reine Notfallversorgung sei kein humanitärer Standard, sagte Integrationsbeauftragte Lüke. Der finanzielle Aufwand für eine ordnungsgemäße Krankenversorgung sei klein.
Die Senatssozialverwaltung betonte, dass es keine „Sonderbehandlung“ von Flüchtlingen geben werde. Wer im Asylverfahren sei, bekomme auch Krankenversorgung, sagte Sprecherin Frey. Deshalb sei es wichtig, die statusrechtlichen Prüfungen für die Flüchtlinge so schnell wie möglich durchzuführen.

