Spielhallen-Betreibern soll es in Berlin noch schwerer gemacht werden. Bis zum Jahresende muss in jeder Spielhalle ein Sozialkonzept erstellt werden, in dem gezeigt wird, wie die Mitarbeiter beispielsweise mit spielsüchtigen Menschen umgehen oder was dagegen getan wird, damit Menschen erst gar nicht süchtig werden. Außerdem müssen die Mitarbeiter geschult werden - etwa über die Vorschriften zum Jugendschutzgesetz. Das muss auch nachgewiesen werden. "Wir werden weiter regelmäßig kontrollieren und hart gegen Verstöße vorgehen", kündigte zudem Mittes Stadtrat Carsten Spallek (CDU) am Donnerstag an. Alle Spielhallen hätten ein Merkblatt geschickt bekommen, auf dem die neuen Anforderungen beschrieben seien.
Im Oktober haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Mitte zwölf Gaststätten, in denen maximal drei Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, sowie sieben konzessionierte Spielhallen kontrolliert. Wie der Leiter des Ordnungsamtes, Harald Strehlow, mitteilte, wurden 13 Verstöße in den Kneipen sowie 24 Verstöße in Spielhallen geahndet. Die Liste reichte vom fehlenden Aushang für den Jugendschutz über mangelnde Abstände zwischen Spielgeräten, Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz bis hin zum kostenfreien Getränke- und Speisenausschank, der in Spielhallen verboten ist.
Das neue Berliner Spielhallengesetz, das seit Juni 2011 gilt, sieht Spallek als gute Grundlage, ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Es wurde von der Koalition eingeführt, um die wachsende Zahl zu begrenzen. Zu den Auflagen zählt unter anderem ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Casinos. Außerdem dürfen sich Spielhallen nicht in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportplätzen ansiedeln.
Das hat die Zahl der Neuanträge bereits deutlich sinken lassen. "Seitdem das Gesetz in Kraft ist, gab es nahezu keine Neuanträge mehr bei uns in Mitte. Es waren zwei, die abgelehnt wurden." Es gebe auch deshalb keine weitere Zunahme mehr, weil bei einem Betreiberwechsel keine neuen Konzessionen vergeben würden, wenn Auflagen wie die der Abstandsvorschriften nicht eingehalten würden.
Mitte hat die meisten Spielhallen
Die meisten der fast 600 Berliner Spielhallen stehen in Mitte (147), gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf (76) und Friedrichshain-Kreuzberg (70). Rund 35.000 Menschen gelten in Berlin als spielsüchtig, so wird geschätzt. Vor allem Männer sind betroffen. Arbeitslosigkeit, hohe Schulden und zerstörte Familien sind nicht selten die Folge der Spielsucht.
Spallek geht davon aus, dass sich die Zahl der Spielhallen in Mitte wegen der hohen Dichte nach der fünfjährigen Übergangszeit deutlich reduzieren wird - auf rund die Hälfte. Im Juli 2016 ende der Bestandsschutz, dann würden alle Konzessionen für Spielhallen in Berlin ungültig, und es müsse ein neuer Antrag gestellt werden.
Wie die Vergabe der Konzessionen dann neu geregelt werde, sei "noch ein spannender Punkt". Normalerweise werde nach dem Eingang des Antrags entschieden. Viele Details müssen bis dahin aber noch durch Ausführungsvorschriften geklärt werden. Gilt ein Sportplatz, auf dem beispielsweise hauptsächlich Erwachsene Fußball spielen, auch als nahe Jugend- und Freizeiteinrichtung? Geprüft wird auch, ob der Begriff "Casino" eine unzulässige Werbung darstellt.
Weniger Müll im Tiergarten
Eine bereits jetzt ausgesprochen positive Bilanz zieht das Bezirksamt für den Großen Tiergarten, wo in diesem Jahr nicht gegrillt werden durfte. "Das Grillverbot wirkt und wird eingehalten", sagte Spallek. Hatte es zuvor nach einem schönen Wochenende rund acht Tonnen Müll gegeben, waren es in diesem Jahr nur noch zwei Tonnen. Spallek rechnet deshalb mit rund 75 Prozent weniger Reinigungskosten in diesem Jahr. 2011 betrugen sie rund 300.000 Euro für den Tiergarten.
Erfreulich sei zudem, dass sich die Vegetation im Tiergarten erholt habe. Im Großen und Ganzen hätten sich die Berliner an das Grillverbot im Tiergarten gehalten. "Mussten die Mitarbeiter des Grünflächenamtes vor dem Grillverbot montags von 6 bis 11 Uhr nach einem schönen Wochenende erst einmal den Müll aus den Grünanlagen fischen, können sie sich heute ihren eigentlichen Aufgaben widmen", so Spallek. Dasselbe gilt für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die sich nun im Tiergarten auch wieder um andere Verstöße wie Radfahrern auf gesperrten Wegen oder unangeleinte Hunde kümmern können.
Insgesamt könnten die Einsatzstunden im Park reduziert und mit den Personal-Ressourcen besser verteilt werden. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellten bislang in diesem Jahr 35 Verstöße fest: darunter illegales Grillen, das beim ersten Mal mit einer Geldbuße ab 20 Euro geahndet wird, Parken in der Grünanlage, Radfahren und Hunde ohne Leine. Zu Beginn der Grillsaison hätten seine Mitarbeiter zudem 47 mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Im Großen und Ganzen seien die Griller laut Spallek einsichtig gewesen.
Schon jetzt ist klar, dass auch im kommenden Jahr der Große Tiergarten von Grillschwaden frei bleiben wird. Der einzige Grillplatz im Bezirk Mitte, im Monbijoupark, soll aber auch im nächsten Jahr wieder zur Verfügung stehen. Gegen eine Abwanderung von Grillfans dorthin sei nichts einzuwenden - vorausgesetzt, es seien nicht zu viele.
Auch Bierbikes im Visier
Ein weiteres Problem, das Spalleks Behörde umtreibt, sind die Bierbikes, auf denen Touristen die Straßen im Bezirk unsicher machen. Das Verwaltungsgericht in Köln habe sich in seinem Urteil auf Bierbikes bezogen, die mit bis zu 16 Personen unterwegs seien - inklusive 50 Liter Fass, Zapfanlage und Musik. Das entspreche nicht mehr dem Allgemeingebrauch einer öffentlichen Straße und sei eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlands, die genehmigt werden müsste.
Doch in Berlin seien eher kleinere Varianten dieser Bierbikes unterwegs, mit bis zu sieben Personen und einem Platz in der Mitte, der so groß sei, dass gerade ein Sektkühler reinpasse. Noch gebe es keine rechtliche Grundlage für die Auslegung, dass das Befahren von öffentlichen Straßen mit solchen Gefährten dem öffentlichen Interesse entgegenstehe, sagte Spallek. Doch das sei das Ziel, an dem er gemeinsam mit der Senatsverwaltung arbeite. Wenn nicht berlinweit, so sollte mindestens in der Innenstadt diese Art des Feierns auf der Straße nicht erlaubt werden, findet Spallek. Eine Lösung, wie die rollenden Partys und Veranstaltungswagen untersagt werden können, hat er allerdings noch nicht: "Aber sie tragen weder zur Sicherheit im Straßenverkehr bei, noch bewirken sie ein positives Image der Hauptstadt", kritisiert Spallek.




