Nach dem Schuss eines Polizisten auf einen Mann in Hellersdorf sind die genauen Umstände des Vorfalls weiterhin unklar. Die Polizei teilte dazu am Montagmorgen auf Anfrage keine neuen Erkenntnisse mit.
Ein Polizist hatte am Sonnabendabend in der Nähe des U-Bahnhofs Louis-Lewin-Straße in Hellersdorf einen Mann niedergeschossen, der den Beamten sowie Kollegen mit einem Motorradkettenschloss bedroht haben soll. Der Täter hatte zuvor angeblich einen vorbeifahrenden Rollerfahrer attackiert und Passanten bedroht.

Gegen 22.15 Uhr gingen nach Angaben der Polizei vom Sonntag in kurzen Abständen mehrere Notrufe ein. Die Zeugen berichteten von einem Mann, der mehrere Passanten mit einem schweren Motorradkettenschloss bedroht und Beschimpfungen ausgestoßen habe. Wie ein Polizeisprecher weiter mitteilte, berichteten die Anrufer, der Täter habe sich mitten auf die Straße gesetzt. Dann soll er versucht haben, mit dem Schloss einen Rollerfahrer am Kopf zu treffen. Der Angegriffene ist den Angaben zufolge aber ausgewichen und weggefahren. Einer der Polizisten schoss den Mann daraufhin in den Oberkörper, der schwer verletzt ins Krankenhaus kam und am Sonntag notoperiert wurde. Die Polizei sucht nach Zeugen.
Polizei sucht Zeugen des Vorfalls
Wer von dem Mann ebenfalls bedroht wurde oder die Ereignisse miterlebt hat, wird gebeten, sich bei den Ermittlern der 4. Mordkommission in der Keithstraße 30 unter der Telefonnummer (030) 4664-911 444 oder in jeder anderen Dienststelle zu melden. Als besonders wichtiger Zeuge gilt der Mopedfahrer, der während der Fahrt fast einen Schlag gegen den Kopf abbekommen haben soll. Das von ihm benutzte Zweirad soll eine Transportbox am Heck gehabt haben und möglicherweise das Fahrzeug eines Pizzalieferdienstes sein.
In der Vergangenheit haben schon mehrfach tödliche Schüsse von Berliner Polizisten auf Menschen für Schlagzeilen gesorgt. Im März dieses Jahres wurde bei einem Polizeieinsatz gegen eine Einbrecherbande ein verdächtiger Mann erschossen. Ein Zivilfahnder feuerte im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen auf ein Auto, mit dem vier Männer flüchten wollten. Eine Kugel traf den Fahrer, der starb.
Im Juni 2013 erschoss ein Polizeibeamter einen psychisch kranken Mann, der nackt im Neptunbrunnen am Alexanderplatz stand, sich mit einem Messer verletzt hatte und schließlich einen Polizisten angriff. Die Justiz wertete den Schuss als Notwehr. Beim Waffengebrauch von Polizisten gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
dpa/BM


