Vorfall in U-Bahn

Frau masturbiert in Berliner U-Bahn U1 – das rät die BVG

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Ein Zug der Linie U1

Ein Zug der Linie U1

Foto: dpa

In der U-Bahn an der Warschauer Straße entblößte eine Frau ihren Unterleib, begann zu masturbieren. So reagiert die BVG.

Berlin. Befremdlicher Anblick für Fahrgäste der Berliner U-Bahnlinie U1 am Donnerstagmorgen: Eine Frau mittleren Alters entblößte ihren Unterleib und masturbierte vor den Augen anderer Fahrgäste im Berufsverkehr. „Die U-Bahn war vollbesetzt. Die Frau schien das aber gar nicht zu stören“, sagte ein Augenzeuge der Berliner Morgenpost.

Er habe die Szene in der stehenden U-Bahn am Bahnhof Warschauer Straße vom Bahnsteig aus durch die Scheibe beobachtet. Die Frau sei schätzungsweise zwischen 40 und 50 Jahre alt gewesen und habe einen verwahrlosten Eindruck gemacht.

Die BVG nahm am Nachmittag gegenüber der Berliner Morgenpost Stellung. „Wenn man so etwas beobachtet oder mitansehen muss, sollte man als Fahrgast schon aktiv werden“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. „Solche Handlungen sind natürlich verboten und gelten als Erregung öffentlichen Ärgernisses.“

Die BVG rät dazu, per Gegensprechanlage den Fahrer zu informieren

Reetz rät für solche Fälle, den Knopf an der Gegensprechanlage zum Fahrer zu drücken und mit diesem Kontakt aufzunehmen. „Fahrgäste sollten die Situation dem Fahrer schildern.“ Dieser sei von seiner Kabine aus per Funk direkt mit der BVG-Leitstelle verbunden und kann zum Beispiel Hilfe anfordern. „Der Fahrer kann auch im nächsten Bahnhof halten und warten, bis Sicherheitspersonal kommt“, so Reetz. Dieses Vorgehen sei auch möglich, wenn jemand in einem Waggon zum Beispiel Pfefferspray versprüht. „Dann kann der Fahrer schnell medizinische Hilfe kommen lassen.“

Fahrgäste sollten sich nicht scheuen, den Notrufknopf auch zu benutzen, wenn sie eine Gefahrensituation wahrnehmen. „Die Menschen nehmen Gefahr ja unterschiedlich wahr. Aber unsere Mitarbeiter wissen, wie sie die Situation einschätzen müssen.“ In der BVG-Leitstelle sitze außerdem immer auch ein Polizist. „Der weiß genau, was er tun muss.“

Dass jemand sich in der U-Bahn selbstbefriedigt, sei übrigens kein Berliner Phänomen. „Solche und ähnliche Fälle kommen in jeder Großstadt mal vor. Wir haben uns neulich mit Londoner Kollegen ausgetauscht. Die hatten so etwas auch schon alles erlebt. Man hat ja manchmal auch die Vorstellung, in Wien gehe es gemächlicher zu. Aber die Kollegen von dort haben nur abgewinkt, die kannten alles.“

Wer öffentlich sexuell Handlungen vornimmt, kann laut Paragraf 183a im Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

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( seg )