Charlottenburg-Wilmersdorf

Was die Bezirksverordneten im Rathaus diskutierten

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Philipp Siebert und Carolin Brühl
Am Donnerstag tagt die BVV in dem altehrwürdigen Gemäuer.

Am Donnerstag tagt die BVV in dem altehrwürdigen Gemäuer.

Foto: Thomas Schubert

Die BVV tagte im Rathaus Charlottenburg. Wir berichteten direkt aus dem Gremium über Beschlüsse und Diskussionen.

Milieuschutzverordnungen

Die beiden Milieuschutzverordnungen für die Gebiete Mierendorff-Insel und Gierkeplatz sollen am Freitag, 31. August im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden, so Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne). Damit treten sie am 1. September in Kraft. Mieter und Eigentümer sollen über Flyer informiert werden, die in einer Auflage von 30.000 Exemplaren in beiden Gebieten ausgelegt werden, so der Stadtrat weiter. Auf der Seite des Bezirks gebe es sie auch eine englische und türkische Version. In erster Oktoberhälfte soll es die erste öffentliche Informationsveranstaltung im Rathaus geben. Auf die Frage des Linken-Fraktionschefs Niklas Schenker nach Milieuschutz am Klausenerplatz antwortete Schruoffeneger nur, dass es noch in diesem Jahr weitere Vorlagen geben solle. Konkreter wurde er dabei nicht.

Brunnen im Bezirk

Die Brunnen in der City West sollen ab dem kommenden Jahr von den Berliner Wasserbetrieben übernommen werden. Wie genau dieser Übergang gestaltet werden soll, sei nicht bekannt, so Stadtrat Schruoffeneger. Er wünsche sich eine einheitliche Lösung. Aktuell sei geplant, dass die Wasserbetriebe Wartung und Pflege, die Bezirke alle anfallenden Kosten etwa für Strom und Wasser übernehmen. Das würden zwischen 250.000 und 300.000 Euro im Jahr ausmachen, die der Bezirk nicht habe.

Klage Weihnachtsmarkt am Charlottenburger Schloss

Der Betreiber des Weihnachtsmarkts am Schloss Charlottenburg hat gegen den Bezirk geklagt. Hintergrund sei laut Stadtrat Schruoffeneger die Forderung des Bezirksamt, mit dem Antrag auf Genehmigung auch ein Sicherheitskonzept vorzulegen. „Und das will der Betreiber nicht.“ Es sei aber völlig vernünftig und gängige Praxis des Ordnungsamts, die man hier übernommen habe. Im vergangenen Jahr hatte das Bezirksamt kurz vor Veranstaltungsbeginn Auflagen gemacht. Gegen die hatte der Betreiber vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin geklagt und gewonnen. Schruoffeneger soll seine Ablehnung laut Veranstalter We Be Veranstaltungsmanagement GmbH & Co. KG so formuliert haben: Es sei fraglich, ob ein öffentliches Interesse bei Nichterfüllen der Auflagen durch den Veranstalter an Ihrer Veranstaltung überhaupt bestehe. "Einer der erfolgreichsten und beliebtesten Veranstaltungen Berlins und Charlottenburgs das ‚öffentliche Interesse‘ absprechen zu wollen, ist nicht mehr mit fehlendem Wissen, sondern nur noch durch persönliche Abneigung zu erklären", so WeBe-Sprecher Christoper Thiele.

Flüchtlingsunterkunft Quedlinburger Straße

Vor wenigen Wochen hat sich die Bürgerinitiative „Quedlinburger Straße 45“ gegründet. Sie fordert eine bessere Durchmischung in der geplanten Modularen Flüchtlingsunterkunft sowie eine geringer Belegungszahl. Aktuell sollen dort 580 Menschen untergebracht werden. Während in der ersten Frage Einigkeit herrsche, sei die zweite Forderung nicht realisierbar, antwortete Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD) auf eine Einwohneranfrage von Ingo Zebger von der Initiative. „Hier sieht das Bezirksamt aufgrund der Vorgaben des Senats keine Änderungsmöglichkeiten, denn die Schaffung von Wohnungen ist ein zentraler Bestandteil, um Wohnungsnot zu reduzieren und die menschenwürdige Unterbringung von zu uns geflüchteten Menschen zu garantieren“, so Naumann. Eine Reduzierung an der Quedlinburger Straße würde das Problem der Wohnungsnot an anderer Stelle verstärken.

Westkreuz-Gelände von der Bahn noch nicht freigestellt

Die Flächen des Westkreuzgeländes gelten nach wie vor als Bahnbetriebsflächen und seien noch nicht freigestellt, antwortete Baustadtrat Schruoffeneger auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Johannes Heyne. Umfassend verbindliches Planungsrecht wie es gerade durch die Aufstellung eines Bebauungsplans geschieht, sei daher nicht zulässig, so Heyne weiter. Der Grünen-Stadtrat, der auf dem Areal einen Park anlegen möchte, sieht darin kein Problem: „Selbstverständlich muss vor der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan die Freistellung vom Bahnbetrieb erfolgen“, entgegnete er. Wie berichtet, will ein Investor auf dem Areal 1000 Wohnungen bauen, 500 davon mietpreisgebunden, und einen Park anlegen.