Auf dem Kleingartengelände will der Eigentümer 700 Wohnungen bauen. Doch bei einem Bürgerentscheid stimmten die Menschen für den Erhalt der Parzellen. Grüne und CDU wollen nun eine Veränderungssperre.
Auf einer Sondersitzung haben die Bezirksverordneten am Dienstagabend über den weiteren Fahrplan zur Zukunft der Kleingartenkolonie Oeynhausen entschieden. Grüne und CDU forderten in einer Dringlichkeitsbeschlussempfehlung, dass der erfolgreiche Bürgerentscheid für den Erhalt der Schmargendorfer Kolonie mit einer Veränderungssperre und einem Bebauungsplan umgesetzt werden soll. Ein mögliches Entschädigungsrisiko, so der Antrag, müsse durch Dritte abgesichert werden. Mit großer Mehrheit von CDU und Grünen wurde die Empfehlung angenommen, zwei Grüne enthielten sich. Nur die SPD-Fraktion stimmte dagegen. Wie berichtet, will der Eigentümer auf dem Kleingartengelände 700 Wohnungen bauen. Doch beim Bürgerentscheid im Mai hatten sich die Charlottenburg-Wilmersdorfer für den Erhalt der Parzellen ausgesprochen.
„Mein Eindruck ist, dass CDU und Grüne unseren erfolgreichen Bürgerentscheid ernster nehmen als die SPD“, sagte der Vorsitzende der Kolonie, Alban Becker. Mir einer Veränderungssperre werden seiner seiner Meinung nach die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass „die Rettung der Kolonie realistisch wird“. Der Bezirk wird darin aufgefordert, bis November den Bebauungsplan für das Grundstück zum Erhalt als Grünfläche fertig zu erarbeiten.
SPD hält nichts von einer Veränderungssperre
Stadtentwicklungs-Stadtrat Marc Schulte (SPD) hält eine Veränderungssperre „weder für zweckmäßig noch für rechtmäßig“. Das Rechtsamt prüft noch, ob der Beschluss der Bezirksverodnetenversammlung (BVV) überhaupt rechtsgültig ist. Schulte sagte, auch er würde sich freuen, wenn die Kolonie erhalten werden könnte. Aber er habe „erhebliche rechtliche Bedenken“ wegen des Entschädigungsrisikos. Und nicht nur er. Das Bezirksamt hat laut Schulte einstimmig beschlossen, dass der Bauantrag – sollte er eingereicht werden – zurückgestellt wird. Das verschafft ihm bis zu einem Jahr Zeit, um zu klären, ob eine finanzielle Absicherung möglich ist. Schulte sieht keine Möglichkeit, den Bebauungsplan zum Erhalt der Kolonie festzusetzen, ohne dass der Eigentümer Schadenersatz fordert. Die Senatsfinanzverwaltung, die für das Risiko einspringen sollte, hat den Hilferuf des Bezirks abgeschmettert.
Experte setzt Entschädigung wesentlich niedriger an
Über die Höhe des Entschädigungsrisikos wird gestritten. Der Bezirk geht laut Schulte von einer Summe von bis zu 25 Millionen Euro aus. Der Anwalt der Kleingärtner geht von einer wesentlich geringeren Summe aus. Das sieht auch Universitätsprofessor Christian-W. Otto so. Der Hochschullehrer der Technischen Universität Berlin leitet das Fachgebiet Bau- und Planungsrecht und sagt: „Die Entschädigungssumme beträgt ein Zehntel, also maximal 2,5 Millionen Euro.“ Entscheidend sei der sogenannte Qualitätsstichtag. Den Bebauungsplan zum Erhalt der Kolonie gab es bereits, als der jetzige Eigentümer das Gelände von der Post erwarb.
„Auf diesen damaligen Zeitpunkt ist abzustellen. Seitdem war das Grundstück von der normalen Wertentwicklung abgekoppelt“, sagt Otto. Die Entschädigungshöhe richte sich nach dem Ertragswert. Das seien die Einnahmen aus der Pacht der Kleingärtner. „Nur wenn man davon ausgeht, dass es sich um erschlossenes Bauland handelt, was es nicht ist, nur dann wären die 25 Millionen Euro gerechtfertigt“, so Otto weiter. Lorac habe beim Kauf des Grundstücks selbst nur rund 600.000 Euro bezahlt.
Schulte sagte, er habe ein Gutachten beauftragt, damit der Wert des Grundstücks ermittelt wird. „Wir erwarten das Ergebnis Anfang August. Dann wird noch mal diskutiert werden müssen, und auch die BVV wird sich entscheiden müssen“, kündigt Schulte an. Bereits am kommenden Dienstag wird das Bezirksamt darüber entscheiden, wie mit dem Beschluss der BVV umzugehen hat, ob er möglicherweise rechtswidrig ist.