Im Sommer hatte Berlin als letztes Bundesland die sogenannte Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt. Die Bargeldobergrenze für diese Karte beträgt in den ersten sechs Monaten nach Erhalt 50 Euro im Monat. Besser gesagt, Sie betrug 50 Euro. Ab sofort ist diese Obergrenze ausgesetzt.
Flüchtlingsrat bezeichnet Obergrenze als diskriminierend
Die Sozialverwaltung hat dies in einer internen Anweisung verfügt, wie der RBB berichtet. Eine Beschwerde des Flüchtlingsrates hatte die maximal 50 Euro als diskriminierend beanstandet. Laut Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) verstoße die Obergrenze gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz.
Lesen Sie auch: Berliner Senat will Flüchtlingsheim, Bezirksamt Azubi-Campus – und jetzt?
Die auch als „Social Card“ bezeichnete Karte war eingeführt worden, um das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung zu entlasten. Zudem soll die Karte ungeregelte Migration nach Deutschland unattraktiver machen. Doch vor allem vom Flüchtlingsrat kam immer wieder Kritik.
fär


