Windkraftbetrüger Hendrik Holt hat bei seiner Flucht aus dem offenen Vollzug eines Berliner Gefängnisses seinen Reisepass genutzt. Er verließ die Europäische Union mit dem Ausweispapier über einen polnischen Flughafen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte. Bisher hatten die Ermittler offiziell nur davon gesprochen, dass er bei seiner Flucht im Besitz seines Reisepasses war. Ob er ihn auch nutzte, war nicht bekannt gewesen.
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Der aus dem Emsland stammende Hendrik Holt war 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt worden. Er hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen. Ende August war er dann nach einem genehmigten Ausgang im offenen Vollzug nicht in sein Berliner Gefängnis zurückgekehrt.
Holt sitzt seit September in Dubai in Haft
Ende September wurde Holt in Dubai festgenommen und sitzt seitdem dort in Haft. In die Vereinigten Arabischen Emirate war Holt vermutlich auch regulär mit seinem Reisepass eingereist, wie der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock kürzlich dem Fernsehmagazin „Galileo“ sagte.
Seinen Personalausweis hatte Holt während seiner Haft in Berlin abgeben müssen. Dass er aber noch im Besitz seines Reisepasses war, war den Berliner Justizbehörden nicht bekannt, wie eine Sprecherin erklärt hatte.
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Auslieferungsgesuch an die Vereinigten Arabischen Emirate gestellt
Die restliche Haftzeit in Berlin liegt aktuell bei rund zwei Jahren und drei Monaten. Geht es nach den deutschen Ermittlern, soll Holt diese auch hierzulande absitzen. Dazu hat die Staatsanwaltschaft kürzlich ein Auslieferungsgesuch in die Vereinigten Arabischen Emirate geschickt.

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Die volle restliche Haftdauer muss Holt im Fall einer Auslieferung allerdings nicht absitzen. Seine Haft in Dubai wird auf die deutsche Haftangerechnet –- möglicherweise sogar zu günstigen Bedingungen für den Betrüger. Eine Anrechnung von mindestens zwei Tagen pro verbüßtem Hafttag in Dubai komme in Betracht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auf diese Möglichkeit hatten zuletzt bereits Fachleute hingewiesen. Grund sind die meist härteren Haftbedingungen in den Emiraten.
dpa






