In Berlin haben sich Linke, Grüne und SPD bei der Regierungsbildung im Sondierungspapier darauf verständigt, Immobilienunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Zugleich hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, diesen Plänen per Bundesgesetz einen Riegel vorzuschieben, fest. Gegen eine solche Sperrung wenden sich 227 prominente Unterzeichnende in einem offenen Brief. Dazu gehören Verdi-Chef Frank Werneke, IG-Bau-Bundesvorsitzender Carsten Burckhardt, die Ökonomin Isabella Weber, die Juristin Isabel Feichtner und Kulturschaffende wie Katharina Thalbach.

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„Unabhängig von der inhaltlichen Position: Die Frage der Vergesellschaftung muss im demokratischen Prozess entschieden werden – ein Sperrgesetz verhindert genau das“, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Brief. Laut den Unterzeichnenden zielt der Plan direkt auf den Berliner Volksentscheid von 2021. Damals stimmte eine Mehrheit dafür, die Bestände von Vermietern mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften.

Sie nennen drei Argumente. Erstens halten sie ein Sperrgesetz für verfassungswidrig. Ein einfaches Bundesgesetz könne den Ländern die Vergesellschaftung nicht unmöglich machen. Dafür müsse der Bund sie abschließend selbst regeln.

„Sperrgesetze hebeln Grundrechte ohne Verfassungsmehrheit aus“

Auch eine Entschädigung zum Marktwert sei mit den Artikeln 14 und 15 nicht vereinbar. Die Konsequenz formulieren die Unterzeichnenden deutlich: „Ob Rahmengesetz oder Verbot – jedes Sperrgesetz würde einen Grundgesetzartikel aushebeln, ohne die dafür nötige verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu haben. Das widerspricht Geist und Buchstaben des Grundgesetzes, wie trickreich die Formulierung auch sein mag.“

Zweitens sehen sie den Gründungskonsens von 1949 verletzt. Das Grundgesetz sei aus der Erfahrung des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht im Nationalsozialismus entstanden. Artikel 15 erlaube es, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum zu überführen. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Offenheit im Investitionshilfe-Urteil von 1954 bestätigt.

Mehrheitswille durch wirtschaftliche Interessen in Gefahr

Drittens drohe eine Missachtung des Bevölkerungswillens. Schon die fünfjährige Nichtumsetzung des Volksentscheids sei problematisch. Seine Sperrung wäre ein fatales Signal: Mehrheiten zählten nicht, wenn sie wirtschaftlichen Interessen zuwiderliefen.

Ob ein solches Gesetz verfassungsgemäß wäre, ist juristisch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat Artikel 15 bisher nie angewendet. Viele Unterzeichnende stehen der Vergesellschaftung zudem politisch nahe.