Der Wahlsieg der Berliner Linken hat weit über die Stadtgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt – und den Puls bei einigen Beobachtern in die Höhe getrieben. Auch Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel äußerte sich. Er warb spontan um Berliner Polizisten und schlug vor, dass diese doch in den Südwesten Deutschlands kommen sollten. Die Spitzenkandidatin der Berliner Linken, Elif Eralp, bezeichnete er in diesem Kontext als „linke Clan-Bürgermeisterin“. Die Linke antwortet prompt mit einem Unterlassungsantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Dieser wurde jetzt jedoch abgelehnt.

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In einer Mitteilung des Gerichts heißt es zur Begründung, dass es sich bei Hagels Aussagen nicht um amtliche Äußerungen in seiner Rolle als Innenminister gehandelt habe, die dem Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot unterliegen. Die Äußerungen seien vielmehr allgemeinpolitisch und dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit zuzuordnen.

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Hagel habe sich nicht in seiner Funktion als Innenminister, sondern als Parteipolitiker geäußert, hieß es. Das Amt des Innenministers schließe es nicht aus, sich als Fachpolitiker zu polizeibezogenen oder sonstigen innenpolitischen Themen zu äußern. Die bloße Bezugnahme auf die Polizei im Allgemeinen genüge nicht, um einen spezifischen Amtsbezug herzustellen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Berlin-Wahl: Sieg der Linken erhitzt die Gemüter

„Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will. Bei uns in Baden-Württemberg wissen wir, was wir an unseren Polizistinnen und Polizisten haben“, hatte Hagel nach der Berlin-Wahl gesagt. 

Nach Hagels Äußerungen zur Berliner Linken hatte eine Anwaltskanzlei dem CDU-Politiker eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung geschickt. Hagel soll sich demnach verpflichten, in seiner Rolle als Innenminister bestimmte Äußerungen nicht zu wiederholen. Falls das nicht geschehe, behalte sich die Linke weitere rechtliche Schritte vor. Der Innenminister werde dieses Schreiben nicht unterzeichnen, hieß es aus dem Umfeld Hagels.

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Weil er diese Äußerungen in seiner Funktion als Innenminister getätigt habe, verstoße er gegen das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Staatliche Organe seien zudem verpflichtet, im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität zu wahren. Der Berliner Landesverband geht auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.

In ihrem Wahlprogramm hatte die Linke angekündigt, eine weitere „Aufrüstung“ der Polizei stoppen und die Mittel umverteilen zu wollen, etwa in Straßensozialarbeit. Laut dem Sondierungspapier von Grünen, Linken und SPD soll jedoch nicht bei der Sicherheit gekürzt werden.

lro/dpa