215 Wohnungen sollten Menschen mit geringerem Einkommen in Berlin zugute kommen. Doch in der Berliner Europacity wurden sie nicht wie vereinbart bereitgestellt. Das Land Berlin zog deshalb vor Gericht – und hat nun einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Verantwortlichen die Sozialwohnungen vermieten müssen. Außerdem schulden sie dem Land rund 1,8 Millionen Euro Schadensersatz für bisherige Verstöße.

Europacity: Streit um 215 Sozialwohnungen

Konkret geht es um Grundstücke an der Lisa-Fittko-Straße 5 bis 15. Dort hätte die Vorhabenträgerin 215 Sozialwohnungen zur Verfügung stellen müssen. Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag aus dem Jahr 2016, den das Unternehmen mit dem Land Berlin geschlossen hatte.

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Die Vereinbarung galt nach Auffassung des Gerichts weiterhin – auch wenn es später weitere Verträge gab. Diese hätten die Pflicht zur Vermietung der Sozialwohnungen nicht aufgehoben. Die heutige Eigentümerin der Grundstücke muss sich dem Urteil zufolge ebenfalls daran halten.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten dem Land für weitere Verstöße in der Zukunft ebenfalls Schadensersatz schulden. Die heutige Grundstückseigentümerin sahen die Richter darüber hinaus wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung in der Pflicht. Das Urteil erging unter dem Aktenzeichen VG 8 K 19/25.

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Was bedeutet das Urteil für die Europacity?

Die Europacity ist ein großes neues Stadtquartier nahe dem Berliner Hauptbahnhof. Dort sind Wohnungen, Büros und weitere Angebote für den Alltag entstanden. Wie in anderen Neubaugebieten soll auch hier nicht ausschließlich Wohnraum für Menschen mit hohen Einkommen entstehen. Sozialwohnungen sind ein wichtiges Instrument, um bezahlbares Wohnen in solchen Quartieren zu ermöglichen.

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Städtebauliche Verträge helfen dem Land Berlin dabei, solche Ziele verbindlich festzuhalten. Entwickler verpflichten sich darin beispielsweise, bestimmte Wohnungen bereitzustellen oder weitere Leistungen für das Quartier zu übernehmen. Im Gegenzug können solche Vereinbarungen Teil der Grundlage sein, auf der ein Bauvorhaben geplant und umgesetzt wird.

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Bausenator Gaebler sieht Signal an Projektentwickler

Bausenator Christian Gaebler (SPD) wertete die Entscheidung als deutliches Signal an die Immobilienbranche. „Mit dem Land Berlin geschlossene städtebauliche Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und können nicht durch unlautere Grundstückstransaktionen umgangen werden“, erklärte er.

Zugleich könne das Urteil dazu beitragen, dass sich die Europacity zu einem gemischten Quartier entwickle – so, wie es der geltende Bebauungsplan vorsehe. Wann die 215 Sozialwohnungen tatsächlich vermietet werden können, geht aus der Mitteilung der Senatsverwaltung nicht hervor. Das Urteil klärt zunächst nur die Verpflichtung der Eigentümerseite.