Bislang hieß es, dass nach dem flüchtigen Windkraftbetrüger Hendrik Holt mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet wird. Nun ist jedoch klar: Die Fahndung nach dem 36-Jährigen läuft weltweit. Das teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit. Weitere Angaben zum Stand der Fahndung gab es nicht.

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Von einer Ausweitung der Fahndung könne allerdings keine Rede sein, betonte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es sei von Anfang an überall nach dem Flüchtigen gesucht worden. Der Europäische Haftbefehl spiele unter anderem bei einer etwaigen Auslieferung aus einem EU-Mitgliedsland eine Rolle.

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Flucht aus dem offenen Vollzug in Berlin

Holt ist auf der Flucht, seitdem er Ende August nicht von einem genehmigten Ausgang in die Justizvollzugsanstalt in Berlin zurückkehrte. In Berlin war der Straftäter im offenen Vollzug. Jüngst war bekannt geworden, dass Holt bei seiner Flucht seine Ehefrau und sein Kind zurückgelassen hat.

Wo genau sich der Betrüger aufhält und wie ihm die Flucht gelungen ist, dazu schweigen die Ermittler derzeit – mit Verweis auf „fahndungstaktische Gründe“.

Rund die Hälfte der Haft war abgesessen

2022 hatte das Landgericht Osnabrück Holt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Es ging um bandenmäßigen Betrug, Bestechung und Urkundenfälschung. Der 36-Jährige war seit Ende Oktober 2024 im offenen Vollzug.

Holt, über den es auch eine ARD-Doku gibt („Holt – Der Windkraft-Schwindler“), hatte unter anderem angeblich existierende Windparks, die es aber gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen.

dpa