Rapper Bushido hat vor dem Arbeitsgericht Berlin einen Rechtsstreit gewonnen. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Bruders seines früheren Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker überwiegend ab. Der 48-Jährige war vor mehr als acht Jahren gekündigt worden, nachdem es zwischen Bushido und Abou-Chaker zu einem Streit um 180.000 Euro gekommen war. Weder der 47-jährige Bushido noch der Kläger erschienen persönlich zum Prozess.
Bushido und Arafat Abou-Chaker: Streit eskaliert seit 2018
Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, und sein einstiger Manager Arafat Abou-Chaker waren lange Jahre ein erfolgreiches Gespann in der Musikbranche. Seit ihrer Trennung im Jahr 2018 aber streiten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht.
Auch interessant
Der 48-jährige Bruder war als Objektbetreuer in einer Immobiliengesellschaft tätig, deren Gesellschafter damals Bushido und Arafat Abou-Chaker waren. Im März 2018 hatte der Bruder 180.000 Euro vom Konto des Unternehmens abgehoben und an Arafat Abou-Chaker ausgehändigt. Auf Veranlassung von Bushido hatte die Immobiliengesellschaft danach das Arbeitsverhältnis des Objektbetreuers bis Sommer 2018 mehrmals gekündigt.
Kläger spricht von persönlicher Fehde als Kündigungsgrund
Strittig ist laut Arbeitsgericht in dem Verfahren, ob auch Bushido – wie vom 48-jährigen Kläger behauptet – der Abhebung des Geldes zugestimmt hatte. Den Vorwurf, er habe dies vor dem Arbeitsgericht im August 2018 unrichtig behauptet, habe der Kläger „nicht ausreichend widerlegen können“, hieß es. Das Arbeitsverhältnis sei durch eine außerordentliche Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs einen Tag nach der damaligen Verhandlung wirksam aufgelöst worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anwältinnen des 48-Jährigen sagten in der aktuellen Verhandlung, die Kündigung sei aus einem „sachfremden Motiv“ erfolgt. Es sei eine „rein persönliche Fehde mit dem Mitgesellschafter“ zulasten ihres Mandanten ausgetragen worden.
Strafprozess um Bushido-Trennung: Urteil ist jetzt rechtskräftig
Die Folgen der Trennung von Bushido und seinem Ex-Manager, der als Berliner Clan-Chef gilt, beschäftigen die Justiz seit Jahren. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein Strafprozess vor dem Berliner Landgericht unter anderem wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten. Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger – und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers.
Auch interessant
Rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sprachen die Richter Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch von den Hauptvorwürfen frei. Allerdings wurde der inzwischen 50-Jährige zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 900 Euro) verurteilt, weil er Gespräche mitgeschnitten hatte. Das Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH).
dpa




