Der Berliner Clan-Chef Arafat Abou-Chaker hat einen Berufungsprozess gegen den Rapper Bushido verloren. Abou-Chaker muss seinem ehemaligen Weggefährten und Geschäftspartner nach Beschluss des Berliner Kammergerichts nun eine Millionensumme zurückzahlen. Damit weist das Gericht eine Berufung Abou-Chakers vollständig zurück. Zugleich bestätigten die Richter eine Entscheidung des Berliner Landgerichts. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

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Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Abou-Chaker über Jahre hinweg gleichberechtigter Geschäftspartner des Rappers war oder lediglich als Manager agierte. Abou-Chaker hatte geltend gemacht, bereits seit 2004 mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben zu haben. Ziel dieser Zusammenarbeit sei es gewesen, den Gangster-Rap in Deutschland zu etablieren und Bushido als Künstler aufzubauen. Er habe dabei als sogenannter „Rücken“ fungiert, Kontakte hergestellt und den Aufstieg des Rappers abgesichert – und sei deshalb dauerhaft an den Einnahmen beteiligt gewesen.
Dieser Darstellung folgte das Kammergericht jedoch nicht. Die Richter stellten klar, dass es keine gemeinsame Gesellschaft gegeben habe. Weder habe es einen gemeinsamen Zweck noch eine partnerschaftliche Gleichordnung gegeben. Während Bushido seine eigene künstlerische Karriere verfolgt habe, habe Abou-Chaker vor allem wirtschaftliche Interessen gehabt, ohne selbst ein unternehmerisches Risiko zu tragen. Eine Beteiligung an Verlusten, ein gemeinsames Gesellschaftsvermögen oder eine gemeinsame Organisation seien nicht erkennbar gewesen.
Kammergericht weist Abou-Chaker-Forderungen zurück – Verträge sittenwidrig
Besonders deutlich wies das Gericht demnach das Argument zurück, Abou-Chaker sei allein durch sein öffentliches Auftreten und seine Nähe zum Rapper faktisch Mitunternehmer gewesen. Öffentliches Auftreten oder das Vermitteln von Einfluss reichten nicht aus, um Gesellschafter zu sein. Auch konkrete Förderleistungen habe Abou-Chaker nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreichend darlegen können.
Deutliche Worte fand das Kammergericht auch für einen Managementvertrag aus dem Jahr 2007, den Abou-Chaker vorbereitet hatte. Dieser sah vor, dass ihm rund 30 Prozent der Einnahmen Bushidos zustehen sollten, verbunden mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen und einer starken Bindung des Künstlers über mehrere Jahre. Das Gericht habe diesen Vertrag als sittenwidrig eingestuft. Bushido habe dadurch seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit weitgehend verloren, während Abou-Chaker kein eigenes Risiko getragen habe. Der Vertrag sei daher von Anfang an nichtig gewesen.
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Auch eine spätere Vereinbarung aus dem Jahr 2010, mit der sich Abou-Chaker selbst nach dem Ende der Zusammenarbeit weitere Einnahmen sichern wollte, erklärte das Kammergericht für unwirksam. Demnach habe Abou-Chaker dabei eine ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht und „hinter dem Rücken“ Bushidos gehandelt.
Die Folgen sind erheblich: Alle Zahlungsansprüche Abou-Chakers wurden nach Angaben der Zeitung zurückgewiesen. Stattdessen muss er die von Bushido gezahlten Managerhonorare aus den Jahren 2016 bis 2018 vollständig zurückerstatten. Insgesamt geht es um 1.780.805,59 Euro zuzüglich Zinsen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Mit dpa





