Berlin hat bei den bevorstehenden Wahlen im September 2026 so viele Wahlberechtigte wie seit Jahren nicht mehr. Denn bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September sind Berlinerinnen und Berliner ab 16 Jahren wahlberechtigt. Dazu war die Landesverfassung im Jahr 2023 geändert worden.

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Wie Daten aus dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zeigen, bekommt Berlin somit 58.000 Wählerinnen und Wähler dazu. Das sind so viele wie seit 1990 nicht mehr, schreibt der „rbb“. Insgesamt können in diesem Jahr 2,49 Millionen Menschen an den Wahlen teilnehmen. Die Zahlen sind jedoch nicht ganz aktuell und wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 erhoben. Aktualisierte Zahlen werden erst kurz vor der Wahl erhoben.
Immer mehr Berliner ohne Wahlrecht – Zahl der Nicht-Wähler steigt
Die Zahlen des Amts für Statistik zeigen aber auch: Noch nie hatten so viele Menschen in Berlin kein Wahlrecht. Mehr als 1,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner dürfen bei der kommenden Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses nicht abstimmen. So viele wie noch nie. Seit einigen Jahren wächst die Zahl der Nicht-Berechtigten deutlich schneller als die der Berechtigten. Das hat zwei Gründe: Zum einen ziehen mehr Menschen nach Berlin, die keinen deutschen Pass besitzen und somit auch nicht wählen dürfen. Zum anderen ziehen mehr Wahlberechtigte weg aus der Hauptstadt, beispielsweise ins Berliner Umland.
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Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen ihre Stimme nicht abgeben. Das sind in Berlin insgesamt 976.000 Menschen. Sie machen den größten Teil der Nicht-Wähler aus. Seit 2011 hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. Damals waren 457.806 ausländische Menschen in Berlin gemeldet. Die zweite große Gruppe sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Das sind etwa eine halbe Million Menschen.
Wahlrecht: Gericht kann Stimmabgabe bei bestimmten Personen entziehen
Eine dritte Gruppe machen Personen aus, denen von einem Gericht das Wahlrecht entzogen wurde. Dazu gehören etwa Menschen, die einen Betreuer haben oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch Straftäter, die als nicht schuldfähig eingestuft wurden, dürfen ihre Stimme nicht abgeben. Außerdem können politische Straftaten zum Entzug des Wahlrechts führen.
Parallel zu den Abgeordnetenhauswahlen finden am 20. September die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt. Hier fällt der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten kleiner aus. Das liegt daran, dass bei Kommunalwahlen auch EU-Bürgerinnen und Bürger ohne deutschen Pass ab 16 Jahren teilnehmen dürfen. In Berlin betrifft dies etwa 250.000 Menschen.
Eine besondere Entwicklung: Gut 30 Prozent der Berliner Bevölkerung dürfen an keiner der beiden Wahlen teilnehmen. Das sind knapp 1,2 Millionen Menschen. Diese Zahl ist so hoch, wie seit 30 Jahren nicht mehr.
mit dpa/jle





