Wenige Wochen nach der Entlassung des früheren Berliner Digital-Staatssekretärs Matthias Hundt beschäftigt der Fall die Senatskanzlei weiter. Nach Informationen des rbb prüft die Berliner Landesregierung inzwischen nicht nur, ob Hundt Anspruch auf ein Übergangsgeld hat, sondern auch, ob seine Ernennung zum Staatssekretär rückwirkend aufgehoben werden kann. Grundlage dafür ist das Beamtenstatusgesetz.

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Hundt war am 18. März von Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zum Staatssekretär für Digitalisierung und Chief Digital Officer (CDO) ernannt worden. Bereits am 2. Juni wurde er nach nur 76 Tagen im Amt wieder entlassen.
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Ermittlungen nach Insolvenzverfahren
Der Entlassung war eine gemeinsame Recherche von rbb und MDR vorausgegangen. Demnach ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden nach der Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH wegen des Verdachts verschiedener Insolvenzstraftaten. Die Behörde teilte damals mit: „Die Staatsanwaltschaft Dresden hat vor dem Hintergrund der am 25.11.2025 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH ein Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Insolvenzstraftaten eingeleitet.“
Hundt erklärte über seinen Anwalt, von dem Verfahren keine Kenntnis gehabt zu haben und trotz Nachfrage keine Auskunft erhalten zu haben. Die Ermittlungen dauern an, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
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Nach Bekanntwerden der Recherchen hatte Hundt zunächst selbst um seine Entlassung gebeten. Wenig später zog er diesen Antrag jedoch wieder zurück. Daraufhin wurde er vom Senat offiziell entlassen.
Übergangsgeld vorerst auf Eis
Mit der Entlassung hätte Hundt grundsätzlich Anspruch auf ein Übergangsgeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro. Ausgezahlt wurde die Summe bislang jedoch nicht.
Die Senatskanzlei erklärte auf Anfrage des rbb, derzeit werde geprüft, ob „Gründe vorliegen, die das Land Berlin berechtigen, ausnahmsweise kein Übergangsgeld zu zahlen“. Parallel würden „die Voraussetzungen und Folgen des Paragraph 12“ des Beamtenstatusgesetzes geprüft. Dieser regelt unter anderem die Möglichkeit einer rückwirkenden Rücknahme einer Ernennung.
Eine solche Entscheidung käme etwa dann infrage, wenn eine Ernennung durch arglistige Täuschung zustande gekommen wäre. Ob dies im Fall Hundt eine Rolle spielt, ließ die Senatskanzlei offen.
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Senat spricht von gestörtem Vertrauensverhältnis
Zu den Gründen für die Entlassung äußerte sich die Senatskanzlei lediglich allgemein. „Herr Hundt hat dem Regierenden Bürgermeister seine Biografie vorgelegt. Da das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, erfolgte am 2. Juni 2026 die Entlassung von Herrn Hundt als Chief Digital Officer und Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung.“
Nach Informationen des rbb soll es dabei allerdings nicht um möglicherweise nicht angegebene Unternehmensinsolvenzen gegangen sein.
Fragen zum Lebenslauf
Offen ist dagegen, welche Rolle Angaben in Hundts Lebenslauf spielen. Auf der Internetseite des Landes Berlin war zunächst vermerkt, Hundt habe von 1991 bis 1997 Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Dresden studiert.
Eine Anfrage von MDR Investigativ bei der Hochschule ergab jedoch: „Ein Studienabschluss an der TU Dresden ist nicht nachweisbar. Er hat sich 1996 exmatrikuliert.“
Ob Hundt diesen Umstand in seinen Bewerbungsunterlagen gegenüber dem Land Berlin offengelegt hat, ist bislang unklar. Weder er noch sein Anwalt beantworteten entsprechende Nachfragen von rbb und MDR. Die Prüfung der Senatskanzlei ist nach Angaben des rbb noch nicht abgeschlossen.







