Die Causa Matthias Hundt verfolgt den Berliner Senat weiter. Der nach nur 70 Tagen im Amt entlassene Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung hat der Senatskanzlei zwei Anwaltsrechnungen in Höhe von insgesamt 50.000 Euro in Rechnung gestellt. Das sagte Senatssprecherin Christine Richter am Dienstag nach der Senatssitzung vor Pressevertretern.

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Nimmt man das sogenannte Ruhegeld in Höhe von rund 50.000 Euro hinzu, auf das Hundt Anspruch hat, könnten sich die durch seine Entlassung entstandenen Kosten für den Senat auf 100.000 Euro summieren. Ob der Senat Hundts Anwaltskosten begleichen müsse, sei derzeit in Prüfung, sagte die Sprecherin.
Matthias Hundt war von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) im März als Nachfolger der nach Brandenburg gewechselten Martina Klement (CSU) ernannt worden. Schon kurz nach seiner Ernennung wuchsen im politischen Berlin Zweifel an Hundts Eignung für den Job. Letztlich stürzte er über das Bekanntwerden von Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzstraftaten, die die Staatsanwaltschaft in seiner Heimat Dresden gegen ihn führt.
Zunächst hatte Hundt daraufhin um seine Entlassung gebeten. Damit hätte er keinen Anspruch auf Zahlungen gehabt. Über seinen Anwalt zog Hundt seine Entlassung zurück, musste vom Senat entlassen werden und hat deshalb Anspruch auf das Ruhegeld.





