Die verurteilte Linksextremistin Lina E. hat nach ihrer Haftentlassung offenbar einen Wohnsitz in Kreuzberg angegeben. Nach Medienberichten handelt es sich dabei um eine Adresse, die bereits im Frühjahr im Fokus umfangreicher Ermittlungen gegen mutmaßliche linksextreme Saboteure stand.

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Wie die „B.Z.“ berichtet, gehörte das Gebäude zu insgesamt 17 Objekten, die Ende März im Rahmen eines groß angelegten Polizeieinsatzes durchsucht wurden. Rund 500 Einsatzkräfte waren damals in mehreren Bundesländern im Einsatz. Die Ermittlungen richteten sich gegen Personen aus dem linksextremen Spektrum, denen unter anderem verfassungsfeindliche Sabotage, Brandstiftung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen werden.

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Ermittlungen nach Anschlag auf Stromversorgung

Hintergrund der Razzien war ein Brandanschlag auf Hochspannungsmasten in Berlin-Adlershof im September 2025. Nach Angaben der Ermittler führte der Angriff zu einem großflächigen Stromausfall, von dem rund 50.000 Haushalte und etwa 2000 Gewerbebetriebe betroffen waren. Die Versorgung konnte erst nach rund 60 Stunden vollständig wiederhergestellt werden.

Die Behörden ermitteln in dem Zusammenhang gegen vier Tatverdächtige im Alter zwischen 28 und 35 Jahren. Ob ein Zusammenhang zwischen ihnen und der aktuellen Wohnadresse von Lina E. besteht, ist bislang nicht bekannt.

Verurteilung wegen Mitgliedschaft in der „Hammerbande“

Lina E. war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen ihrer Beteiligung an der sogenannten „Hammerbande“ zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe mehrere gewaltsame Angriffe auf Menschen verübt hatte, die sie dem rechtsextremen Milieu zurechnete. Den Richtern zufolge nahm Lina E. innerhalb der Gruppe eine zentrale Rolle ein.

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Nachdem ein Teil der Strafe verbüßt worden war, wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ein von der Generalbundesanwaltschaft angestrengtes Rechtsmittel gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Nach Gerichtsangaben spielte bei der Entscheidung zur Haftentlassung auch ein Gutachten eine Rolle. Darin wurde Lina E. eine glaubhafte Abkehr von politisch motivierter Gewalt bescheinigt. Zudem habe sie sich während ihrer Haftzeit beanstandungsfrei verhalten.