Schock in der Waldemarstraße in Kreuzberg: Wie die „B.Z.“ berichtet, sind durch einen herabstürzenden Baumast am Sonntagabend sechs Menschen verletzt worden. Wie ein Feuerwehrsprecher der Zeitung bestätigte, seien „Mitglieder eines Kulturvereins betroffen“ gewesen. Eine Person sei schwer verletzt worden, schwebte aber nach Angaben des Sprechers nicht in Lebensgefahr.

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Offenbar hatte sich die Gruppe auf einer Grünfläche an der Waldemarstraße zu einem Picknick zusammengefunden. Auf Fotos ist zu erkennen, wie Tische und Picknick-Utensilien zerstört auf dem Boden liegen. Der Feuerwehrsprecher führte laut „B.Z.“ aus: „Die Verletzten konnten sich aus eigener Kraft von dem Ast befreien. Sanitäter und Notärzte kümmerten sich sofort um die Verletzten.“ Alle kamen zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus.

Verletzte durch abgebrochenen Ast
Die Verletzten wurden von Sanitätern versorgt.© Axel Billig / Pressefoto Wagner | Axel Billig / Pressefoto Wagner

Berlin-Kreuzberg: Ast fällt auf Menschengruppe – mehrere Verletzte

Wie es zu dem Abbruch des Astes kam, blieb laut „B.Z.“ zunächst unklar. Der Baum steht nach Angaben des Feuerwehrsprechers auf einem Privatgelände an der Waldemarstraße, Ecke Adalbertstraße, wo eine Vereinssitzung unter freiem Himmel stattgefunden hatte. Der Ast ist nach ersten Erkenntnissen aus einer Höhe von drei bis vier Metern herabgestürzt. Er soll etwa drei Meter lang gewesen sein und an der dicksten Stelle 25 Zentimeter Durchmesser gehabt haben.

Auf privatem Gelände ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Grünanlagen zurückgeschnitten werden, wie ein Feuerwehrsprecher der Berliner Morgenpost erklärte. Dieser könne dementsprechend haftbar gemacht werden. Der Polizei sind eigenen Angaben zufolge jedoch keine Anzeigen im Zusammenhang mit dem Vorfall am Sonntag bekannt.

Gefahr durch Äste: In Park und auf öffentlichen Straßen sind Grünflächenämter zuständig

In Parks und auf Straßen sind die Grünflächenämter der Bezirke für die Baumpflege zuständig. Geschnitten werden die Bäume, wenn sie eindeutige Schadsymptome aufweisen oder eine Gefahr für den Verkehrsraum darstellen, wie etwa das Bezirksamt Spandau auf seiner Webseite erklärt.

Folglich können die Grünflächenämter haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. Laut der Ergo-Versicherung ist diese jedoch auf zumutbare Maßnahmen begrenzt. Zudem sei es schwierig nachzuweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, außer wenn beispielsweise mehrmals auf einen morschen Ast aufmerksam gemacht wurde.

Herabstürzende Äste und umfallende Bäume stellen eine große Gefahr für Personen und Objekte dar. Im vergangenen Jahr sorgte ein Unwetter für mehrere Verletzte. Nach solchen Wetterereignissen wird in der Regel geraten, Parks und Grünanlagen für mehrere Wochen nicht zu betreten.

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