Ob eingebautes Hochbett, abgenutzte Küche oder verwohnte Ecksofagarnitur: Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Metropolen wie Berlin werden Wohnungssuchende immer häufiger mit dreisten Forderungen nach dem sogenannten Abstand konfrontiert. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag von ImmoScout24 zeigt: Ein Drittel der Wohnungssuchenden hat entsprechende Erfahrungen gemacht. Vierstellige Forderungen sind dabei die Regel.

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Die am Mittwoch veröffentlichten Ergebnisse basieren auf einer Online-Umfrage des Marktforschungsinstituts Appinio im Auftrag von ImmoScout24 mit 500 Befragten. Der Befragungszeitraum war im März 2026.

Unter denjenigen, die bereits mit einer ungewöhnlich hohen Abschlagszahlung konfrontiert wurden, nennt mehr als die Hälfte (55 Prozent) Beträge zwischen 1000 und 3000 Euro. Rund ein Drittel (37 Prozent) berichtet von noch höheren Forderungen über 3000 Euro, bei acht Prozent der Befragten waren es sogar über 5000 Euro.

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Abschlagszahlungen treiben Kosten für Wohnungssuchende in die Höhe

„Damit zeigt die Umfrage: Hohe Abschlagsforderungen sind längst kein Randphänomen mehr. Für viele Wohnungssuchende entstehen zusätzliche finanzielle Anforderungen bereits vor Vertragsabschluss – noch bevor laufende Kosten wie Miete und Nebenkosten greifen“, sagt Daniel Hendel, Geschäftsführer von ImmoScout24. Insbesondere für Haushalte mit begrenztem Budget könne das die Auswahl an realistisch verfügbaren Wohnungen deutlich einschränken.

Mehr Platz in kleinen Wohnungen geht z. B. durch ein Hochbett
Ein Hochbett schafft mehr Raum – doch was ist, wenn der Nachmieter gar kein Hochbett möchte, der Vormieter dafür aber eine hohe Abstandszahlung fordert? © Raumideenwerk | Raumideenwerk

Diese Erfahrung hat auch Pia gemacht, die im Winter eine Wohnung in Berlin gesucht hat. Neben den gängigen Immobilienplattformen habe sie auch viel auf Kleinanzeigen geschaut. „Mein Highlight war eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Tempelhof. Eine superschöne Altbauwohnung mit Holzdielen und hohen Decken“, berichtet die junge Frau.

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10.000 Euro für eine eingebaute Hochebene

Alles habe auch sehr gepflegt ausgesehen, hatte aber einen Haken: Der Mieter, der zu dem Zeitpunkt einen Nachmieter gesucht hat, hatte in die zwei Zimmer jeweils eine Hochebene aus Holz eingebaut. „Dafür wollte er einen Abschlag von 10.000 Euro. Ich habe mich natürlich nicht auf diese Wohnung beworben“, sagt Pia.

Doch wer unbedingt eine Wohnung haben will, hat oft keine andere Wahl, als zähneknirschend zu zahlen – auch wenn das bedeutet, die unerwünschten Einbauten auch noch auf eigene Kosten entsorgen zu müssen.

Abstandszahlungen fallen zusätzlich zu Kaution, Umzugskosten und laufender Miete an und erhöhen die anfängliche finanzielle Belastung. „Hohe Abschlagszahlungen verschieben die Hürden bei der Wohnungssuche weiter nach vorn. Für viele Haushalte wird der Zugang zu Wohnraum dadurch zusätzlich erschwert. Ein finanzieller Ausgleich für Einbauten kann sinnvoll sein. Wichtig ist aber, dass Forderungen nachvollziehbar und fair bewertet sind“, sagt Daniel Hendel, Geschäftsführer von ImmoScout24.

Ablösezahlungen: Was erlaubt – und was verboten ist

Der Berliner Mieterverein (BMV) weist darauf hin, dass Abstandszahlungen für das reine Freimachen einer Wohnung laut Wohnungsvermittlungsgesetz (§ 4a WoVermG) verboten sind. Erlaubt ist demnach aber eine Ablösezahlung für Möbel oder Einbauten, wenn der Preis nicht in einem „auffälligen Missverhältnis“ (mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert) steht.

Der BMV rät zudem, keine Zahlungen ohne schriftliche Vereinbarung oder gar ohne Quittung zu leisten. Und: Bevor man leichtfertig hohe Geldbeträge zahlt, um an eine Wohnung zu kommen, sollte man zur Rechtsberatung gehen.