Das ging nach hinten los. Am heutigen Montag veröffentlicht die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) eine Studie zum sogenannten Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG), in welchem das Demonstrationsrecht in Berlin geregelt ist. Die wissenschaftliche Evaluation des 2021 vom rot-grün-roten Senat verabschiedeten Gesetzes war vorgeschrieben und lief seit März 2024. Auftraggeber: Die Senatsinnenverwaltung selbst. Kostenpunkt: 200.000 Euro. Doch das Ergebnis schockiert das Haus von Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

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„Die Studie weist schwere methodische Mängel auf“, ätzt Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD). „Aufgrund einiger weniger Interviews wird die Arbeit der Polizei grob verallgemeinert.“ Das HWR-Team kommt in der Studie nämlich zu dem Schluss, dass das ohnehin sehr liberale Demonstrationsrecht in Berlin noch weiter liberalisiert werden sollte.
Gutachten der HWR wurde schon 2025 zurückgewiesen
Die Studie weist schwere methodische Mängel auf.
Christian Hochgrebe, Innenstaatssekretär (SPD)
Und das, obwohl bereits ein erster Zwischenbericht im April 2025 in Sprangers Dienstsitz an der Klosterstraße auf wenig Gegenliebe stieß und wegen methodischer Mängel zurückgewiesen wurde. „Wir haben jährlich 7500 Versammlungen in Berlin“, sagt Hochgrebe. „Der Großteil der Vorschläge des Gutachtens ist schlicht nicht praktikabel.“ Wissenschaftskritik weist man in der Innenverwaltung allerdings weit von sich. Eine wissenschaftlich fundierte Studie würde auch nicht angezweifelt werden, heißt es, doch das HWR-Gutachten sei mehr soziologischer denn rechtlicher Natur.
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Doch welche Forderungen der Wissenschaftler sind es, die der Innenverwaltung derartige Bauchschmerzen bereiten? Das Team der HWR macht sich etwa für ein Kooperationsgespräch zwischen den Anmeldern einer Demonstration und der Polizei „auf Augenhöhe“ stark. In der Praxis würde das wohl bedeuten, dass Vorgaben der Polizei zu Gefährdungen, Demonstrationsrouten und Auflagen einer Versammlung nur noch empfehlenden Charakter hätten. Das würde aber der neutralen Rolle der Polizei im Versammlungsrecht widersprechen, heißt es aus der Innenverwaltung. Es gehe immerhin auch um den Schutz der Demonstrierenden selbst.
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Versammlungsleiter sollen nicht mehr mit Bußgeldern belegt werden dürfen
Die Studie legt außerdem nahe, die Rolle der Versammlungsleiter aufseiten der Demonstranten abzuschaffen. Der Hintergrund: Versammlungsleiter können bei Verstößen gegen Auflagen mit Bußgeldern bestraft werden. Geringverdiener könnten es sich daher laut HWR nicht leisten, eine Versammlung anzumelden, was sozialer Diskriminierung gleichkomme. In der Innenverwaltung ist man entsetzt. „Die Verfasser des Berichts gehen offenbar davon aus, dass es versammlungsleitenden Personen nicht zugemutet werden kann, sich an die geltenden Regeln zu halten“, kritisiert Hochgrebe.
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Studie kritisiert angebliches „Freund-Feind-Bild“ der Polizei

Auch einige Formulierungen der Studie stoßen an der Klosterstraße sauer auf. Demnach hätte sich die Berliner Polizei in den vergangenen Jahren im Kontext von Versammlungen immer weiter weg von der Meinungsfreiheit in Richtung Sicherheit bewegt. Hintergrund sind die Handhabung der umstrittenen Parole „From the river to the sea“ und Sprachverbote auf Nahost-Demonstrationen. Außerdem würde die Polizei durch ihre Klassifizierung in „propalästinensisch“, „linksradikal“ und „rechtsextrem“ im Vorfeld in klassischen „Freund-Feind-Bildern“ denken. Ohne Klassifizierung lasse sich keine vernünftige Gefährdungslage erarbeiten, hält die Innenverwaltung dagegen.
Senat will den Begriff der öffentlichen Ordnung reaktivieren
Der wohl größte Kritikpunkt aber betrifft den Begriff der öffentlichen Ordnung. Die Regierungskoalition will ihn wieder in das Versammlungsgesetz schreiben, um Versammlungen leichter untersagen zu können. Grob gesagt umfasst der Begriff der Definition nach ein Set an Regeln und Moralvorstellungen, die ungeschrieben von der Mehrheit der Gesellschaft geteilt werden und deren Bruch „unerträgliche“ Auswirkungen auf diese Gesellschaft, den Rechtsstaat und die Demokratie als Ganzes hätte. Die öffentliche Ordnung gilt als „Ultima Ratio“, um eine Demonstration verbieten zu können. Die Autoren der HWR-Studie lehnen die Wiedereinführung klar ab, da sich dadurch die „Dominanzgesellschaft“ stets gegen Minderheiten durchsetzen könne.
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Eine Ansicht, die naturgemäß nicht überall geteilt wird. „CDU und SPD wissen, dass sie beim Versammlungsfreiheitsgesetz nachjustieren müssen“, sagt Stephan Weh, Landesvorsitzender der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP. „Extremisten jeglicher Couleur haben uns in den letzten Jahren immer wieder vor Augen geführt, dass das Gesetz klaffende Lücken aufweist, durch die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für Hass, Hetze und Gewalt missbraucht wird.“
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Gewerkschaft: Praktiker sollten mehr gehört werden
Die vorliegende Evaluierung sei eine theoretische Betrachtung, die bei der Novellierung berücksichtigt werden könne. „Bei allem Respekt für die wissenschaftliche Arbeit darf sie allein aber nicht der Maßstab sein“, so Weh. „Wir erwarten, dass hier vor allem Praktiker im Rahmen der politischen Beteiligung zu Wort kommen.“ Am Ende des Tages bringe alle Freiheit nämlich nichts, wenn man sie nicht mehr schützen könne. „Der Demotourismus in die Hauptstadt, den niemand mehr leugnen kann, hat uns längst über die Grenzen des Machbaren hinausgebracht“, betont der Gewerkschafter.
Regierungskoalition will schärferes Versammlungsrecht beschließen
Der schwarz-rote Senat ist indes nicht verpflichtet, die kontroversen Änderungsvorschläge der HWR umzusetzen. Und wird das auch nicht tun. Insbesondere die Wiedereinführung des Begriffs der öffentlichen Ordnung steht fest im Koalitionsvertrag. „Geplant ist, noch vor der Sommerpause ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz zu verabschieden“, kündigt Innenstaatssekretär Hochgrebe an. Das wird dann aller Voraussicht nach schärfer sein, nicht liberaler. Studie hin oder her. Die Kritik der Opposition ist programmiert.
„Die Kritik der Innenverwaltung an dem Gutachten ist kleinkariert und nicht überzeugend“, sagt etwa Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen. „Die Studie zeigt klar auf, dass keine rechtlichen Verschärfungen oder Einschränkungen erforderlich sind.“ Wer Demos auf Grundlage der öffentlichen Ordnung einschränken oder gar verbieten wolle, offenbare ein autoritäres Staatsverständnis, so Franco.










