Der Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ befindet sich zwischen zwei Bannern, die für freie Fluchtwege und gegen Abschiebungen plädieren. Im Eingangsbereich finden sich Demo-Aufrufe für mehr Klimaschutz. Graffiti und Sticker schmücken die Fassade. Kein Zweifel: Hier steht linke Literatur zum Verkauf. Glaubt man jedoch dem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos), hat die kleine Buchhandlung in Prenzlauer Berg Verbindungen in die extremistische Szene.

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Daher wurde sie sowie zwei weitere Buchläden in Bremen und Göttingen vom Deutschen Buchhandlungspreis auf Initiative des Politikers ausgeschlossen – wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“, wie die „Süddeutsche Zeitung“ zuerst berichtete.

„Geist der politischen Willkür“: Kritik an Entscheidung des Kulturstaatsministers

Am Mittwoch verteidigte der Politiker im Bundestag seine Entscheidung mit den Worten, Staatsfeinde dürften keine staatlichen Mittel in Form von Fördergeldern erhalten. Am Donnerstag verkündeten die betroffenen Läden nun, dagegen juristisch vorgehen zu wollen.

Zuvor hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bereits erhebliche Zweifel an der Entscheidung des Kulturstaatsministers geäußert. Der Grünen-Kulturpolitiker und Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Sven Lehmann, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Vorgehen atme „den Geist der politischen Willkür“ und schüre ein „Klima der Vorzensur“. In öffentlich zugänglichen Verfassungsschutzberichten der Länder Berlin, Bremen und Niedersachsen sowie im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz tauchen die Geschäfte nicht auf.

Die klagenden Buchhandlungen wollen erfahren, wer Einfluss genommen hat

„Die drei Buchläden wurden von einer sachverständigen Jury für den Preis bestimmt, weil sie ein literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. „Sie haben den Preis verdient und wir bereiten daher Klagen gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt vor.“

Darüber hinaus wolle man gerichtlich Auskunft über den Ablauf der Entscheidung und die vorliegenden Erkenntnisse gegen die Buchhandlungen erhalten. Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse, zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“ Die Klagen sollen Anfang kommender Woche erhoben werden.

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Bundesregierung will an umstrittenem Verfahren festhalten

Auch das sogenannte Haber-Verfahren werde gerichtlich geprüft, mit dem der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Erkenntnisse über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit erhalten hat. Dieses wird seit 2004 vom Bundesinnenministerium angeboten. Es soll verhindern, dass Extremisten staatliche Fördergelder erhalten, indem es Abfragen beim Verfassungsschutz ermöglicht.

Ein Sprecher des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien hatte am Mittwoch gesagt, dass das Ministerium in der Regel den Entscheidungen der Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis folgen würde. Die Bundesregierung könne jedoch die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, „um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen“, erklärte der Sprecher. Dies werde sie auch künftig tun. Eine pauschale und routinemäßige Überprüfung finde jedoch weiterhin nicht statt.

mit epd/dpa