Im Konflikt um die im RBB-Staatsvertrag vorgesehenen Auseinanderschaltungen des TV-Programms für Berlin und Brandenburg zeichnet sich eine Lösung ab. Laut Staatsvertrag muss das RBB-Fernsehen täglich 60 Minuten lang für ein Programm für Berlin und für Brandenburg auseinandergeschaltet werden. Zugleich soll für beide Bundesländer jeweils ein eigener Programmverantwortlicher benannt werden.

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Die Senderspitze um Intendantin Ulrike Demmer hat diese Vorgaben, die die Sparanstrengungen der öffentlich-rechtlichen ARD-Anstalt unterlaufen, mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe beseitigen wollen. Die Klage ist gescheitert, insbesondere die Staatskanzlei Brandenburg beharrt nun auf Vollzug.
RBB für Berlin und Brandenburg: Eigene redaktionelle Leitung soll kommen
Der stellvertretende Sprecher der Brandenburger Landesregierung, Michael Schlick, betonte auf KNA-Anfrage erneut: „Die Landesregierung erwartet, dass der RBB die im RBB-Staatsvertrag festgeschriebene regionale Auseinanderschaltung von mindestens 60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms zur gesonderten Darstellung Berlins und Brandenburgs umsetzt.“
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Und auch an der Installation eines Leiters für das Brandenburger Landesprogramm hält die Staatskanzlei eisern fest. Wieder Schlick: „Die Leiterin/der Leiter für das Landesprogramm ist wegen der besonderen Anforderungen erforderlich, die an die regionale Berichterstattung in einem Flächenland mit 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten, einer Vielzahl von Regionalkorrespondenten sowie der Regionalstudios und -büros gestellt werden.“
Die Berliner Senatskanzlei ist in diesen Fragen wesentlich entspannter. Medienreferent Stefan Förster sagte, die Senatskanzlei sei im Austausch mit der Staatskanzlei in Brandenburg zu einer möglichen Novellierung des erst 2025 in Kraft getretenen RBB-Staatsvertrags. Dabei sei auch eine mögliche Anpassung bei den Leitungen der Landessenderangebote ein Thema. Tatsächlich gemeint ist: Für Berlin braucht es neben der „Abendschau“ keine weiteren 30 Minuten Berlin-Programm, so wenig wie einen Programmkommissar.
Verlängerung von „RBB aktuell“ am Abend
Aber die unterschiedlichen Positionen in beiden Ländern können in einem gemeinsamen Fernsehprogramm nur gemeinschaftlich gelöst werden. Also wird im RBB-Fernsehen täglich für 60 Minuten auseinandergeschaltet werden müssen. Sendersprecher Justus Demmer stellte folgendes Szenario dafür in Aussicht: „Richtig ist, dass wir gerade in der abschließenden redaktionellen und finanziellen Prüfung von Modellen für die Auseinanderschaltung sind, die Entscheidung soll im März fallen.“ Dann würde auch das künftige Fernsehprogramm vorgestellt.
Die von der RBB-Spitze favorisierte und von Intendantin Ulrike Demmer in politischen Kreisen bereits ventilierte Lösung sieht so aus: „Abendschau“ und „Brandenburg aktuell“ laufen wie gehabt von 19.30 bis 20.00 Uhr und „RBB aktuell“ wird von 21.45 bis 22.15 Uhr auf 30 Minuten verlängert.
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Die Reaktionen der Senatskanzlei Berlin und der Staatskanzlei Brandenburg fallen unter dieser Perspektive großzügig aus. Der stellvertretende Regierungssprecher Schlick betonte: „Im Hinblick auf die Staatsferne des Rundfunks nimmt die Landesregierung keinen Einfluss auf die Auswahl, den Inhalt sowie die Gestaltung der Programme und bewertet diese auch nicht. Es gilt die Programmautonomie des RBB.“
Der Medienreferent der Berliner Senatskanzlei, Stefan Förster, blies ins selbe Horn. Zu programmlichen Fragen nehme die Senatskanzlei wegen der Staatsferne des Rundfunks keine Stellung. „Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Angebote setzt der RBB in eigener Verantwortung“, heißt es auch aus Potsdam.
KNA/rk






